Können Sie Ihre jährliche
Kilometerleistung abschätzen, dann sollten Sie sich für einen Kilometervertrag
entscheiden. Bei dieser Vertragsart liegt die Laufzeit zwischen 12 bis maximal
60 Monaten. Die Basis dieses Vertrages bildet die voraussichtliche Fahrleistung
während der Vertragsdauer. Endet der Vertrag, geben Sie das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft
zurück. Die weitere Vermarktung des Fahrzeug erfolgt durch die Leasinggesellschaft,
ohne dass zusätzliche Kosten für Sie entstehen, da das Risiko der
Wertentwicklung durch den Leasinggeber getragen wird.
Verrechnet werden nur die
tatsächliche Kilometerzahl gegenüber der vertraglich festgelegten Fahrleistung
sowie über den normalen Verschleiß hinausgehende Schäden am Fahrzeug. Nicht
genutzte Kilometer werden dem Leasingnehmer erstattet, Mehrkilometer werden dem
Leasingnehmer in Rechnung gestellt. Dies erfolgt nach vorher vereinbarten
Kilometersätzen. Mehr- sowie Minderkilometerbeträge bis zu 2.500 Kilometern
bleiben dabei berechnungsfrei.