Wenn Sie bei Vertragsbeginn die
Gesamtlaufleistung noch nicht genau abschätzen können, empfiehlt sich ein Restwertvertrag.
Auch hier liegen die Laufzeiten zwischen 12 bis maximal 60 Monaten. Der
Restwert ist dabei eine kalkulatorische Größe, die den voraussichtlichen Gebrauchtwagenwert
nach Ablauf des Vertrages prognostiziert. Das
Risiko der Wertentwicklung liegt hier bei
Ihnen.
Die Verwertung des Fahrzeugs am
Laufzeitende erfolgt durch die Leasinggesellschaft. In der Regel wird ein Mehrerlös
dem Leasingnehmer zu 75% erstattet. 25% werden auf die Leasingraten eines bis
zu 3 Monaten nach Vertragsende neu zugelassenen Fahrzeuges angerechnet (der
letzte Abschnitt kann sich von Leasingeber zu Leasingeber unterscheiden). Ein
eventueller Mindererlös ist von Ihnen
auszugleichen.