Wissenswertes

Autoleasing

Leasing ist eine zunehmend an Bedeutung gewinnende Form der Autofinanzierung. Sie unterscheidet sich von dem Autokredit dadurch, dass Sie nicht das Eigentum an dem Fahrzeug erwerben. Eigentümer wird der Leasinggeber, in der Regel eine Hersteller-Bank. Gegen Zahlung der monatlichen Leasingraten erwerben Sie lediglich das Nutzungsrecht an dem geleasten Fahrzeug.

Von der Logik her funktioniert das Leasing ähnlich wie die Zielfinanzierung. Statt eine Zielrate zu bestimmen, legt der Händler bzw. der Leasinggeber einen Restwert fest, der idealerweise den Marktwert des Fahrzeugs am Ende der Leasinglaufzeit wiederspiegelt. Die Differenz zum heutigen Marktwert stellt den Wertverlust des Fahrzeugs innerhalb des Leasingzeitraums dar. Diesen Wertverlust zuzüglich einer Kapitalverzinsung hat der Leasingnehmer über die Leasingdauer zu entrichten.

RESTWERTVERTRAG

Der Restwertvertrag legt vertraglich einen Restwert fest. Dieser Wert wird insbesondere durch die Leasinglaufzeit und die Laufleistung bestimmt, die der Leasingnehmer angibt, jährlich zu fahren. Die Leasingrate ist dann der auf den Monat herunter gebrochene, verzinste Wertverlust des Fahrzeugs. Am Ende der Leasinglaufzeit veräußert der Leasinggeber das Fahrzeug in der Regel über eine Gebrauchtwagenbörse an den Meistbietenden. Bieter sind in der Regel Fahrzeughändler. Erzielt der Leasinggeber einen Preis, der unter dem vereinbarten Restwert liegt, hat der Leasingnehmer die Differenz zu begleichen.

KILOMETERVERTRAG

Der Kilometervertrag basiert auf einer vertraglich festgelegten Laufleistung pro Jahr. Abhängig von der vereinbarten Leasinglaufzeit und der angegebenen Laufleistung ermittelt der Händler bzw. der Leasinggeber eine monatliche Leasingrate. Auch wenn der Leasinggeber nach außen hin keinen Restwert kommuniziert, unterstellt er implizit einen Restwert und damit einen Wert, den er glaubt, am Ende der Laufzeit zu realisieren. Sollte das Fahrzeug am Ende der Laufzeit mehr Laufleistung aufweisen als vertraglich vereinbart, zahlen Sie als Leasingnehmer pro Mehr-Kilometer einen vertraglich vorher festgelegten Mehr-Kilometersatz. Das Risiko, bei der Vermarktung des Fahrzeugs weniger zu erzielen als den vorher implizit unterstellten Restwert, trägt ausschließlich der Leasinggeber.

In der Regel präferieren Firmen den Abschluss von Leasingverträgen. Firmen können damit ihre Liquidität und ihre Kreditlinien schonen. Aus Firmensicht viel wichtiger ist aber, dass die geleasten Fahrzeuge nicht in der Bilanz des Unternehmens auftauchen. Sie sind Eigentum des Leasinggebers und werden in dessen Büchern geführt. Das führt bei den Firmen zu besseren Bilanzkennzahlen und stärkt bei Kreditverhandlungen deren Position gegenüber Banken.

Den Vorteil, den Firmen bei Leasing haben, haben Verbraucher in der Regel nicht. Leasing kann aber auch für Verbraucher interessant sein, und zwar dann, wenn Hersteller Restwerte von vornherein subventionieren und damit Leasingraten entstehen, die auch bei einfacher Betrachtung nie den Wertverlust eines Fahrzeugs einspielen werden. Solche Leasingraten können entstehen, weil der Hersteller bei Absatzproblemen nicht von Kataloglistenpreisen ausgehen muss, sondern auch einen Preis in der Nähe der deutlich geringeren Herstellungskosten ansetzten kann.

Ob Verbraucher oder Unternehmen, für den Fall, dass Sie sich für Leasing entscheiden, wählen Sie den Kilometervertrag, damit Sie nicht das Restwertrisiko tragen.

Haben Sie sich für einen Restwertvertrag entschieden, wird der Händler bzw. der Leasinggeber eine Nachzahlung fordern, wenn der Erlös aus dem Verkauf des Fahrzeugs nicht den ursprünglich angenommenen Restwert einspielt. Die Höhe der Nachzahlung entspricht der Differenz aus dem Restwert und dem Erlös aus der Veräußerung des Fahrzeugs.

Für den Fall, dass Sie sich für einen Kilometervertrag entschieden haben, wird es dann zu einer Nachzahlung kommen, wenn Sie mehr gefahren sind, als vertraglich vereinbart wurde. Die Höhe der Nachzahlung ist allerdings kalkulierbar und damit vorhersehbar, weil vertraglich schon festgelegt ist, welcher Mehr-Kilometersatz zu zahlen ist.

Egal ob Restwert- oder Kilometervertrag, Sie werden nachzahlen müssen, wenn nach der Leasinglaufzeit das Fahrzeug mehr Gebrauchsspuren aufweist, als es für ein Fahrzeug mit vergleichbarer Laufleistung und vergleichbarem Alter üblich ist. Nicht immer wird es aber einfach sein, vertragsgemäße Abnutzung von der übermäßigen Abnutzung zu unterscheiden. Der Händler oder der Leasinggeber ist aber in der Beweislast, wenn er auf übermäßige Abnutzung klagt.

Es gibt prinzipiell drei Gründe, warum wir Ihnen kein Leasing, dafür aber einen Autokredit zu fairen Konditionen anbieten:

  1. Für den Verbraucher macht aus unserer Sicht Leasing keinen Sinn, wenn der Hersteller nicht den Restwert von vornherein subventioniert. Denn für diesen Fall ist die Effektivverzinsung eines Autokredits deutlich geringer als die Kapitalverzinsung des Leasing.
  2. Der Unternehmer kauft sich den Vorteil, dass nicht er das Fahrzeug in seinen Büchern führen muss, über eine höhere Kapitalverzinsung ein. Im Gegensatz zum Verbraucher kann er aber die (höheren) Kosten als betriebliche Ausgaben geltend machen. Damit aber beim Fahrzeugkauf bilanzpolitische Überlegungen eine Rolle spielen, muss es sich um einen großen Fuhrpark handeln. Hinzu kommt, dass solche Unternehmen eher neue Fahrzeuge nach ihren Wünschen konfigurieren, anstatt Gebrauchtwagen zu kaufen. Wir aber bieten Tageszulassungen und Jahreswagen an, die schon fertigkonfiguriert sind.
  3. Gesetz den Fall, dass der Hersteller mit sehr attraktiven Leasingraten wirbt, weil er die Restwerte subventioniert, werden Leasingangebote für vergleichbare Fahrzeuge von uns stets teurer sein, weil wir keine Herstellerunterstützung erfahren. Vorausgesetzt, es gibt keine versteckten Kosten, raten wir in diesen Fällen fairerweise zum Abschluss eines Leasingvertrages bei dem Vertragshandel.

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