Ist die Herstellergarantie schon abgelaufen, und Sie wollen sich nicht allein auf die Kulanz des Herstellers verlassen, ist der Abschluss einer Anschlussgarantie ratsam.
Eine Anschlussgarantie können Sie beim Kauf Ihres Fahrzeugs abschließen, wenn das Fahrzeug ein bestimmtes Alter bzw. eine gewisse Laufleistung noch nicht überschritten hat. Das Grenzalter und die Grenzlaufleistung können sich von Garantiegeber zu Garantiegeber unterscheiden. Sie können in der Regel zwischen einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wählen. Der Preis der Anschlussgarantie wird unter anderem durch den Garantieumfang, die Garantielaufzeit und die Leistung des Fahrzeugs bestimmt.
So wie bei der Herstellergarantie handelt es sich auch bei der Anschlussgarantie um eine freiwillige Leistung, Garantiegeber ist allerdings in diesem Fall der Verkäufer und nicht der Hersteller. Für Sie bedeutet das, dass sowohl der Umfang als auch die Dauer der Anschlussgarantie vom Verkäufer bestimmt werden. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf äußeren Einwirkungen oder nicht genehmigten Veränderungen des Fahrzeugs beruhen, sind von der Anschlussgarantie ausgenommen. Der Einbau nicht zugelassener Teile, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie das Versäumen von vorgeschriebenen Wartungsdiensten können weitere Ausschlussgründe darstellen.