Kaufabwicklung

Europäische Union

Unternehmen

Sie haben in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland ein Unternehmen, sind in Besitz einer gültigen Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer (UST-ID-Nummer) und wollen bei uns in Deutschland steuerfrei ein Fahrzeug erwerben?

Damit wir Ihnen einen steuerfreien Verkauf anbieten können, knüpfen wir Voraussetzungen sowohl an Ihr Unternehmen als auch an den Geschäftsablauf. Nachdem wir Ihnen diese Voraussetzungen erläutert haben, beschreiben wir Ihnen, wie der steuerfreie Kauf eines Fahrzeugs bei uns in der Regel abläuft.

Voraussetzungen

Sie senden uns per E-Mail folgende Informationen und Dokumente:

  1. Ihre gültige UST-ID-Nummer.
  2. Den Personalausweis oder Reisepass (Kopie) des Geschäftsinhabers, Geschäftsführers oder Vorstands. Enthält der Ausweis nicht die Unterschrift des Inhabers, dann bitten wir zusätzlich um eine Kopie des Reisepasses oder Führerscheins.
  3. Firmenunterlagen (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug), die nicht älter sind als 3 Monate und aus denen mindestens folgende Informationen hervorgehen:

 

  • Firmenname, Rechtsform, Geschäftsadresse,
  • Gründungsdatum,
  • Unternehmensgegenstand, das heißt, was bildet den Schwerpunkt Ihrer Geschäftstätigkeit,
  • Name aller Vertretungsberechtigten.

 

Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob wir den Fahrzeugverkauf steuerfrei darstellen können. Bei Unternehmen, die erst neu gegründet wurden oder die oft in kurzen Zeitabständen den Unternehmenssitz und/oder die Vertretungsberechtigten wechseln oder bei denen wir nicht genau den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit erkennen, lehnen wir einen steuerfreien Verkauf in der Regel ab, weil wir als Verkäufer das steuerliche Risiko tragen. In solchen Fällen haben Sie aber immer die Möglichkeit, das Fahrzeug inklusive der deutschen Mehrwertsteuer zu kaufen. In diesen Fällen erfolgt keine Steuerrückerstattung!

Haben wir uns für einen steuerfreien Verkauf entschieden, ist bei der Kommunikation auf folgendes zu achten:

  1. Senden Sie uns mit den Dokumenten zusammen auch Ihre Kontaktdaten (Telefonnummer, Mobilnummer, Webseite, E-Mail-Adresse), damit wir Sie stets erreichen können. Idealerweise haben Sie eine E-Mail-Signatur.
  2. Besitzt Ihr Unternehmen eine eigene Webseite und damit eine Domain (z.B. www.abcd.at), dann hat die Kommunikation stets über diese Domain zu erfolgen (z.B. info@abcd.at oder mitarbeiter1@abcd.at).
  3. Haben Sie keine eigene Domain und nutzen Freemail-Anbieter wie zum Beispiel Gmail oder Yahoo, dann muss die Kommunikation stets über dieselbe E-Mail-Adresse erfolgen.
  4. Bitte beachten Sie, dass wir bei postalischen Sendungen stets die Geschäftsadresse verwenden, die wir auch für die Rechnung benutzen. Ist eine andere Adresse erwünscht, muss sich diese Adresse aus den offiziellen Firmenunterlagen ergeben.

Im Verlauf der Geschäftsabwicklung erhalten Sie von uns den Kaufvertrag sowie diverse Dokumente zur Gegenzeichnung. Bitte achten Sie dabei auf folgendes:

  1. Wir nennen den Zeichnungsberechtigten stets namentlich. Dieser hat den Vertrag sowie die Dokumente persönlich zu unterzeichnen.
  2. Bei der Unterschrift ist darauf zu achten, dass sie der Unterschrift des Zeichnungsberechtigten auf seinem Personalausweis bzw. Reisepass, den wir in Kopie erhalten haben, entspricht.
  3. Verwenden Sie im Unternehmen einen Stempel, so sind der Vertrag und die Dokumente mit dem Firmenstempel zu versehen.

Wenn wir uns für einen steuerfreien Verkauf entschieden haben, bleibt zwar der Verkauf steuerfrei, das bedeutet aber nicht, dass wir keine Sicherheitsleistung einbehalten. Bis der Nachweis erfolgt, dass das Fahrzeug an Ihre Geschäftsadresse gelangt ist, ist die Steuerfreiheit eigentlich in der Schwebe.

Um das steuerliche Risiko zu minimieren, bitten wir verbindlich um eine von folgenden zwei Sicherheitsleistungen:

  1. Sie zahlen in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer (derzeit 19 Prozent) eine Kaution. Ihr Vorteil besteht darin, dass Sie die Fahrzeugdokumente sofort erhalten.
  2. Wir behalten die Fahrzeugdokumente ein. Sie haben einen finanziellen Vorteil, weil Sie die Kaution in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer nicht aufbringen müssen.

 

Nach dem ordnungsgemäßen Erhalt einer Gelangensbestätigung geben wir die einbehaltene Sicherheitsleistung frei. Das bedeutet, dass wir Ihnen entweder die Kaution auf Ihr Geschäftskonto überweisen oder Ihnen die Fahrzeugdokumente mit DHL-Express zusenden.

Bei steuerfreien Fahrzeugverkäufen akzeptieren wir keine Barzahlungen. Bitte beachten Sie:

  • Die Zahlung hat vollständig per Banküberweisung zu erfolgen.
  • Das Konto muss Ihrem Unternehmen gehören.
  • Das Konto muss in dem Land geführt werden, in dem Ihr Unternehmen seinen Unternehmenssitz hat.
  • Sämtliche Überweisungsgebühren müssen von Ihnen getragen werden.

Prinzipiell kommen für die Abholung drei Gruppen in Frage. Nachfolgend erläutern wir, was bei welcher Gruppe zu beachten ist.

  1. Abholung persönlich durch den Geschäftsinhaber, Geschäftsführer oder Vorstand: Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wann Sie anreisen. Haben Sie auf jeden Fall Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original dabei.
  2. Abholung durch einen anderen Mitarbeiter Ihres Unternehmens: Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wann Ihr Mitarbeiter anreist. Senden Sie uns vorab den Namen, die Anschrift und eine Ausweiskopie Ihres mit der Abholung beauftragten Mitarbeiters. Wir arbeiten diese Daten in eine Vollmacht ein und senden Ihnen diese. Sie unterschreiben die Vollmacht, versehen sie gegebenenfalls mit Ihrem Firmenstempel und senden uns die Vollmacht noch vor der Abholung per E-Mail zurück. Ihr Mitarbeiter hat seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original dabei. Eine Auslieferung ist nicht möglich, wenn keine Vollmacht vorliegt. Bitte beachten Sie, dass Ihr Mitarbeiter einen örtlichen Bezug zu Ihrer Geschäftsadresse haben sollte.
  3. Abholung durch ein Transportunternehmen: Bitte teilen Sie uns rechtzeitig mit, wann und welches Transportunternehmen in Ihrem Auftrag das Fahrzeug abholen wird. Senden Sie uns vorab den Namen und die Geschäftsadresse des Transportunternehmens. Wir arbeiten diese Daten in eine Vollmacht ein und senden Ihnen diese. Sie unterschreiben die Vollmacht, versehen sie gegebenenfalls mit Ihrem Firmenstempel und senden uns die Vollmacht noch vor der Abholung per E-Mail zurück. Eine Auslieferung ist nicht möglich, wenn keine Vollmacht vorliegt.

Hat das Fahrzeug Ihre Geschäftsadresse erreicht, so ist je nach Abholform folgendes zu beachten:

  1. Abholung durch Sie oder einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens: Sie schreiben uns eine E-Mail und teilen uns mit, an welchem Tag (Datum) das Fahrzeug Ihre Geschäftsadresse erreicht hat.
  2. Abholung durch ein Transportunternehmen: Das Transportunternehmen händigt Ihnen Ihre Ausfertigung des Frachtbriefs (CMR) aus. Die CMR sieht im Feld 24 vor, dass Sie den Empfang mit Angabe des Empfangsdatums, Unterschrift und gegebenenfalls Firmenstempel bestätigen. Sie senden uns per E-Mail die CMR, die in Feld 24 die oben genannten Angaben enthält.

 

Daraufhin senden wir Ihnen eine PDF Datei (Gelangensbestätigung), die Sie ausdrucken, an den markierten Stellen ausfüllen und uns per E-Mail wieder zurücksenden. Die ordentlich ausgefüllte Gelangensbestätigung ist der endgültige Nachweis dafür, dass das Fahrzeug Ihre Geschäftsadresse erreicht hat. Erst nach Erhalt der Gelangensbestätigung können wir Ihnen die Sicherheitsleistung zurückgewähren.

Transport mit eigenem Antrieb

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GESCHÄFTSANBAHNUNG

  1. Sie entscheiden sich auf unserer Webseite für ein Fahrzeug und nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
  2. Sie senden uns Ihre UST-ID-Nummer, Ihre Firmenunterlagen sowie die Personalausweis- oder Reisepasskopie des Geschäftsinhabers, Geschäftsführers oder Vorstands.
  3. Wir prüfen umgehend Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob wir den Fahrzeugverkauf an Ihr Unternehmen steuerfrei darstellen können.
  4. Wir beraten Sie schon im Vorfeld und senden Ihnen auf Wunsch Detailbilder von dem Fahrzeug.
  5. Das Fahrzeug können wir für maximal 24 Stunden für Sie reservieren.
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MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
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IHRE ANREISE

  1. Sie besuchen uns während unserer Öffnungszeiten mit oder ohne vorherige Absprache.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
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FAHRZEUGBESICHTIGUNG, VERKAUF UND BEZAHLUNG

  1. Details und Fragen besprechen wir mit Ihnen bei einer warmen Tasse Tee oder Kaffee.
  2. In aller Ruhe und ohne Anwesenheit eines Verkäufers besichtigen Sie das eine oder gleich mehrere Fahrzeuge auf unserem 14.000 m² großen Firmengelände.
  3. Entschließen Sie sich, das Fahrzeug zu kaufen, erfolgt eine Probefahrt.
  4. Nach erfolgreicher Probefahrt unterzeichnen wir gegenseitig einen Kaufvertrag. Die Unterschrift muss von einem Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens erfolgen (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand). Das kann auch über E-Mail-Verkehr geschehen, wenn der Zeichnungsberechtigte nicht persönlich anwesend ist und sich durch einen Mitarbeiter vertreten lässt.
  5. Der Verkauf erfolgt gegen Einbehalt einer Sicherheitsleistung steuerfrei.
  6. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung vom Geschäftskonto Ihres Unternehmens. Das Geschäftskonto wird in demselben Land geführt, in dem Ihr Unternehmen seinen offiziellen Sitz hat.
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AUSFUHRKENNZEICHEN

  1. Nach Eingang der vollständigen Zahlung und kurz vor dem geplanten Abholtag beantragen wir Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen). Sie können aussuchen zwischen 15 und 30 Tagen.
  2. Zeitgleich bereiten wir das Fahrzeug auf für die Übergabe.
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ÜBERGABE

  1. Am vereinbarten Abholtag reisen Sie (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand) oder ein von Ihnen bevollmächtigter Mitarbeiter Ihres Unternehmens ein letztes Mal an.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
  3. Haben wir die vollständige Zahlung per Banküberweisung von Ihrem Geschäftskonto erhalten, übergeben wir Ihnen das Fahrzeug, zwei Schlüssel, die Rechnung sowie die Zahlungsbestätigung. Außerdem erhalten Sie von uns die Ausfuhrkennzeichen sowie die dazugehörige Haftpflichtversicherung.
  4. Ist eine Sicherheitsleistung in Geldform erfolgt (Kaution), erhalten Sie auch die Fahrzeugdokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, COC).
  5. Haben Sie einen Mitarbeiter Ihres Unternehmens mit der Abholung des Fahrzeugs beauftragt, muss uns zusätzlich eine von uns vorbereitete und von Ihnen unterzeichnete Vollmacht vorliegen, damit wir das Fahrzeug an Ihren Mitarbeiter ausliefern können. Diese Vollmacht muss uns vor der Abholung per E-Mail eingegangen sein.
  6. Sie können nun mit Ihrem neuen Fahrzeug die Heimreise antreten.
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RÜCKERSTATTUNG DER SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Sie und Ihr neues Fahrzeug haben unbeschadet Ihre Geschäftsadresse erreicht? Teilen Sie uns per E-Mail mit, wann das erfolgt ist (Datum des Gelangens).
  2. Wir senden Ihnen ein Dokument (PDF-Datei) namens Gelangensbestätigung. Sie füllen die markierten Stellen aus und senden uns dieses Dokument unterschrieben per E-Mail zurück.
  3. Nachdem wir die Gelangensbestätigung per E-Mail zurückerhalten haben, senden wir Ihnen je nach Form der Sicherheitsleistung entweder die Fahrzeugdokumente per DHL-Express zurück oder überweisen Ihnen auf Ihr Geschäftskonto die Kaution.
Prinzipiell kann ein Kauf auch mit nur einem Besuch erfolgen. Dafür sollten Sie schon vormittags angereist sein. Außerdem sollten Sie mit Ihrer Bank vorab geklärt haben, dass Sie telefonisch eine Eilüberweisung aufgeben werden. Kommt die Zahlung noch taggleich an, können wir Ihnen noch am selben Tag das Fahrzeug, die Fahrzeugdokumente sowie die Ausfuhrkennzeichen übergeben. Lassen Sie sich durch einen Ihrer Mitarbeiter vertreten, müssen uns vor der Fahrzeugauslieferung der von Ihnen unterschriebene Kaufvertrag und die Vollmacht vorliegen.

Transport MIT TRANSPORTUNTERNEHMEN

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GESCHÄFTSANBAHNUNG

  1. Sie entscheiden sich auf unserer Webseite für ein Fahrzeug und nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
  2. Sie senden uns Ihre UST-ID-Nummer, Ihre Firmenunterlagen sowie die Personalausweis- oder Reisepasskopie des Geschäftsinhabers, Geschäftsführers oder Vorstands.
  3. Wir prüfen umgehend Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob wir den Fahrzeugverkauf an Ihr Unternehmen steuerfrei darstellen können.
  4. Wir beraten Sie schon im Vorfeld und senden Ihnen auf Wunsch Detailbilder von dem Fahrzeug.
  5. Das Fahrzeug können wir für maximal 24 Stunden für Sie reservieren.
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MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
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IHRE ANREISE

  1. Sie besuchen uns während unserer Öffnungszeiten mit oder ohne vorherige Absprache.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
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FAHRZEUGBESICHTIGUNG, VERKAUF UND BEZAHLUNG

  1. Details und Fragen besprechen wir mit Ihnen bei einer warmen Tasse Tee oder Kaffee.
  2. In aller Ruhe und ohne Anwesenheit eines Verkäufers besichtigen Sie das eine oder gleich mehrere Fahrzeuge auf unserem 14.000 m² großen Firmengelände.
  3. Entschließen Sie sich, das Fahrzeug zu kaufen, erfolgt eine Probefahrt.
  4. Nach erfolgreicher Probefahrt unterzeichnen wir gegenseitig einen Kaufvertrag. Die Unterschrift muss von einem Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens erfolgen (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand). Das kann auch über E-Mail-Verkehr geschehen, wenn der Zeichnungsberechtigte nicht persönlich anwesend ist und sich durch einen Mitarbeiter vertreten lässt.
  5. Der Verkauf erfolgt gegen Einbehalt einer Sicherheitsleistung steuerfrei.
  6. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung vom Geschäftskonto Ihres Unternehmens. Das Geschäftskonto wird in demselben Land geführt, in dem Ihr Unternehmen seinen offiziellen Sitz hat.
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BEAUFTRAGUNG EINES TRANSPORTUNTERNEHMENS

  1. Sie beauftragen ein Transportunternehmen mit der Abholung Ihres Fahrzeugs und geben uns dessen Namen und Anschrift. Außerdem nennen Sie uns den geplanten Tag der Abholung.
  2. Wir senden Ihnen eine Vollmacht, die Sie uns wieder unterschrieben zurücksenden. Die Unterschrift muss von einem Zeichnungsberechtigten Ihres Unternehmens erfolgen (Geschäftsinhaber, Geschäftsführer, Vorstand). Ohne eine Vollmacht können wir das Fahrzeug an niemanden außer an Sie ausliefern.
  3. In der Zwischenzeit bereiten wir das Fahrzeug auf für die Abholung.
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ÜBERGABE

  1. Das Transportunternehmen kommt innerhalb unserer Öffnungszeiten, idealerweise mit Vorankündigung.
  2. Haben wir die vollständige Zahlung per Banküberweisung von Ihrem Geschäftskonto erhalten und liegt uns die Vollmacht per E-Mail vor, übergeben wir dem Transportunternehmen das Fahrzeug mit einem Schlüssel.
  3. Haben Sie eine Sicherheitsleistung in Geldform (Kaution) geleistet und wünschen Sie, dass wir dem Transportunternehmen alles geben, was zu diesem Geschäftsvorfall gehört, so vermerken Sie das bitte in der Vollmacht. Dann können wir dem Transportunternehmen den Zweitschlüssel, die Rechnung sowie die Fahrzeugdokumente übergeben. Ist das nicht erwünscht, senden wir Ihnen die Dokumente und den Zweitschlüssel umgehend per DHL-Express.
  4. Das Transportunternehmen verbringt das Fahrzeug an Ihre Geschäftsadresse.
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RÜCKERSTATTUNG DER SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Das Transportunternehmen hat Ihnen das Fahrzeug an Ihre Geschäftsadresse angeliefert? Senden Sie uns den Frachtbrief (CMR) per E-Mail. Achten Sie darauf, dass Feld 24 das Ankunftsdatum, Ihren Firmenstempel sowie Ihre Unterschrift oder die eines Ihrer Mitarbeiter enthält.
  2. Nach Erhalt der CMR senden wir Ihnen ein Dokument (PDF-Datei) namens Gelangensbestätigung. Sie füllen die markierten Stellen aus und senden uns dieses Dokument unterschrieben per E-Mail zurück.
  3. Nachdem wir die Gelangensbestätigung per E-Mail zurückerhalten haben, senden wir Ihnen je nach Form der Sicherheitsleistung entweder die Fahrzeugdokumente per DHL-Express zurück oder überweisen Ihnen auf Ihr Geschäftskonto die Kaution.
Prinzipiell kann ein Kauf auch ohne Besuch erfolgen. Wir senden Ihnen gerne ausführliche Detail-Fotos und beschreiben Ihnen den Zustand des Fahrzeugs. Die gesamte Vertragsabwicklung erfolgt dann über E-Mail-Verkehr. Es handelt sich um ein B2B-Geschäft.