Wissenswertes

Tageszulassungen

Unter einer Tageszulassung versteht man ein Fahrzeug, das vom Hersteller, Importeur oder Händler für einen oder mehrere Tage zugelassen wird. Es handelt sich um eine provisorische Zulassung und bezweckt nicht die Nutzung des Fahrzeugs. Folglich bleiben Tageszulassungen unbewegt und deshalb neuwertig.

Der Begriff Tageszulassung wird durch die Besonderheit das deutschen Zulassungs-, Kfz-Steuer- und Versicherungsrecht geprägt und findet in anderen Sprachen keine direkte Übersetzung. Aus Kostengründen folgt in Deutschland der provisorischen Zulassung nach wenigen Tagen eine Abmeldung. In vielen anderen Ländern Europas gibt es allerdings kein Pendant zur deutschen Fahrzeugabmeldung. Provisorisch zugelassene Fahrzeuge bleiben damit bis zur nächsten Besitzumschreibung zulassungsrechtlich zugelassen.

  • Der Hersteller oder Importeur steht im Wettbewerb zu anderen Herstellern und Importeuren. Markenverantwortliche werden oft an Marktanteil und Neuwagenzulassungen gemessen. In den letzten Jahren kann man beobachten, dass provisorische Zulassungen nicht mehr nur am Jahresende erfolgen, sondern monatlich auf dem Programm der Hersteller und Importeure stehen.
  • Europaweit harmonisierte Zulassungsregeln schreiben vor, ab wann Neuwagen bestimmter Schadstoffklassen innerhalb der EU nicht mehr zugelassen werden dürfen. Kurz vor Ablauf dieser Fristen lassen Hersteller, Importeure und Händler Neuwagen im Bestand, die betroffen sind und bis dahin nicht vermarktet werden können, provisorisch zu, um diese Fahrzeuge auch nach Fristablauf innerhalb der EU als Tageszulassungen vermarkten zu können. So konnten beispielsweise EURO 5 Neuwagen ab dem 01.09.2015 nicht mehr zugelassen werden.
  • Händler haben oft eine Jahresbonusvereinbarung mit dem Hersteller oder Importeur. Bei Erreichung der Zielvorgaben gibt es oft eine hohe Rückvergütung. Wenn gegen Jahresende die Zielerreichung gefährdet ist, lassen Händler Neuwagen provisorisch zu, um sie später mit höheren Rabatten vermarkten zu können.
  • Sie erwerben eine Tageszulassung in der Regel 30 – 35 Prozent unter dem Neuwagenlistenpreis.
  • Im Gegensatz zu Neuwagen haben Sie praktisch keine Wartezeiten.
  • Sie fahren ein neues Fahrzeug, das in der Regel wenige Tage oder Wochen alt ist und nicht im Straßenverkehr bewegt wurde.
  • Die Herstellergarantie ist in der Regel nur um wenige Tage oder Wochen gekürzt und damit fast vollständig vorhanden. Sie genießen bei unerwarteten Reparaturen eine finanzielle Sicherheit.
  • Kaufrechtlich erwerben Sie einen Neuwagen. D.h. die Sachmangelhaftung verjährt bei Verbrauchern erst nach zwei Jahren und bei Gewerbetreibenden nach einem Jahr.
  • Die freie Konfigurierbarkeit des Fahrzeugs fällt weg.
  • Die Herstellergarantie ist um die Zeit zwischen der Erstzulassung und der Besitzumschreibung auf Sie verkürzt.
  • Sie sind nicht der erste, sondern in der Regel der zweite Halter in der Zulassungsbescheinigung.

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