Unter einer Tageszulassung versteht man ein Fahrzeug, das vom Hersteller, Importeur oder Händler für einen oder mehrere Tage zugelassen wird. Es handelt sich um eine provisorische Zulassung und bezweckt nicht die Nutzung des Fahrzeugs. Folglich bleiben Tageszulassungen unbewegt und deshalb neuwertig.
Der Begriff Tageszulassung wird durch die Besonderheit das deutschen Zulassungs-, Kfz-Steuer- und Versicherungsrecht geprägt und findet in anderen Sprachen keine direkte Übersetzung. Aus Kostengründen folgt in Deutschland der provisorischen Zulassung nach wenigen Tagen eine Abmeldung. In vielen anderen Ländern Europas gibt es allerdings kein Pendant zur deutschen Fahrzeugabmeldung. Provisorisch zugelassene Fahrzeuge bleiben damit bis zur nächsten Besitzumschreibung zulassungsrechtlich zugelassen.