Begriffsbestimmung
Die Begriffe EU-Fahrzeug, EU-Reimport, EU-Wagen, Reimport beschreiben alle den Sachverhalt, dass ein Fahrzeug aus deutscher Sicht ursprünglich nicht für Deutschland, sondern für ein anderes EU-Land bestimmt war. Handelt es sich um Neuwagen, spricht man auch von EU-Neuwagen. Diese können, müssen aber nicht, auch eine Zulassung im EU-Ausland erfahren haben (sogenannte Tageszulassungen). In Deutschland werden auch zahlreiche Jahreswagen angeboten, die ihre erste Zulassung und ihre erste Nutzung in einem anderen EU-Land erfahren haben. Diese Fahrzeuge werden auch als EU-Jahreswagen bezeichnet.
Auf diversen Internetportalen gibt es Erläuterungsversuche, in denen als Herstellungsland Deutschland angenommen wird. Diese Ansätze gehen aber an der Wirklichkeit vorbei. Denn viele Hersteller, auch Deutsche, haben Produktionsstätten weltweit installiert und produzieren bestimmte Modelle nur noch im Ausland. Folgt man diesen Erläuterungen, müsste man einen BMW X6 stets als Reimport bezeichnen, auch wenn man ihn als Neuwagen über den deutschen BMW Vertragshandel bezieht. Denn der X6 wird ausschließlich in den USA hergestellt.