Wissenswertes

EU-Fahrzeuge

Begriffsbestimmung

 

Die Begriffe EU-Fahrzeug, EU-Reimport, EU-Wagen, Reimport beschreiben alle den Sachverhalt, dass ein Fahrzeug aus deutscher Sicht ursprünglich nicht für Deutschland, sondern für ein anderes EU-Land bestimmt war. Handelt es sich um Neuwagen, spricht man auch von EU-Neuwagen. Diese können, müssen aber nicht, auch eine Zulassung im EU-Ausland erfahren haben (sogenannte Tageszulassungen). In Deutschland werden auch zahlreiche Jahreswagen angeboten, die ihre erste Zulassung und ihre erste Nutzung in einem anderen EU-Land erfahren haben. Diese Fahrzeuge werden auch als EU-Jahreswagen bezeichnet.

Auf diversen Internetportalen gibt es Erläuterungsversuche, in denen als Herstellungsland Deutschland angenommen wird. Diese Ansätze gehen aber an der Wirklichkeit vorbei. Denn viele Hersteller, auch Deutsche, haben Produktionsstätten weltweit installiert und produzieren bestimmte Modelle nur noch im Ausland. Folgt man diesen Erläuterungen, müsste man einen BMW X6 stets als Reimport bezeichnen, auch wenn man ihn als Neuwagen über den deutschen BMW Vertragshandel bezieht. Denn der X6 wird ausschließlich in den USA hergestellt.

Technisch gesehen müssen alle für die EU bestimmten und hergestellten Fahrzeuge die gleichen Standards erfüllen. Will ein Hersteller, dass seine Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union vermarktet und zugelassen werden, muss er eine EG-Typgenehmigung beantragen. Eine erteilte EG-Typgenehmigung sagt aus, dass der zur Prüfung vorgestellte Typ eines Fahrzeugs die einschlägigen Vorschriften und technischen Anforderungen erfüllt (§ 2 Nummer 4 FZV). Der Hersteller dokumentiert dies durch das Ausstellen einer EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auf Englisch auch unter der Bezeichnung „Certificate of Conformity“ bzw. der Abkürzung CoC zu finden (§ 2 Nummer 7 FZV).

Egal, ob Sie einen EU-Neuwagen oder einen EU-Jahreswagen erwerben, für die Zulassung in Deutschland benötigen Sie die CoC. Handelt es sich um ein bereits im Ausland zugelassenes Fahrzeug, benötigen Sie außerdem die ausländische Zulassungsbescheinigung. Je nach Ausland kann diese Bescheinigung aus einem oder aus zwei Teilen bestehen.

Hersteller und Importeure passen in der Regel die Ausstattung ihrer Fahrzeuge an die landesspezifischen Gegebenheiten und Besonderheiten an. Aus diesem Grund können EU-Fahrzeuge eine Ausstattung aufweisen, die in der Regel geringfügig und in Ausnahmefällen auch sehr stark von der deutschen Variante abweichen. Nicht selten kommt es vor, dass EU-Fahrzeuge die gleiche Ausstattungsbezeichnung haben wie in Deutschland, obwohl sich die Ausstattungen deutlich voneinander unterscheiden. Deshalb ist es ratsam, dass Sie die Detailbeschreibung des Verkäufers lesen, bevor Sie eine Kaufentscheidung treffen.

Prinzipiell kann man folgende Gründe für die oft besseren Preise von EU-Fahrzeugen nennen:

  1. Obwohl man seit Jahren bestrebt ist, die Kaufkraft innerhalb der EU zu vereinheitlichen, gibt es noch von Land zu Land enorme Kaufkraftschwankungen. Hersteller berücksichtigen in ihrer Preisfindung diese Tatsache und kommen auf verschiedenen Märkten zu unterschiedlichen Preisen.
  2. In einigen EU-Ländern (z.B. Portugal und Dänemark) gibt es hohe Zulassungssteuern, die bis zur Zulassung des Fahrzeugs den Preis verdoppeln oder verdreifachen. Gerade in diesen Ländern sind Hersteller bestrebt, den Einstiegspreis so gering wie möglich zu halten, damit ihre Fahrzeuge noch erschwinglich bleiben.
  3. Der Steuersatz für die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) schwankt innerhalb der EU aktuell zwischen 17 Prozent (Luxemburg, Stand 09/2018) und 27 Prozent (Ungarn, Stand 09/2018). Damit die Fahrzeuge noch erschwinglich bleiben, wählen Hersteller auf Märkten mit hohen Umsatzsteuersätzen oft niedrigere Nettopreise.
  4. Hersteller haben auf verschiedenen Märkten unterschiedliche Marktanteile. So ist beispielsweise der Marktanteil der französischen Hersteller in Deutschland deutlich geringer als in Frankreich. Umgekehrt haben deutsche Hersteller einen kleineren Marktanteil in Frankreich. Ist ein Hersteller bestrebt, seinen Marktanteil in einem Land auszubauen, bietet er auf diesem Markt oft bessere Preise an als auf dem Markt, wo er bereits einen hohen Marktanteil besitzt.

Ja! Die Herstellergarantie greift in jedem EU-Land, darüber hinaus auch in Norwegen, der Schweiz und in Liechtenstein. Tritt ein Mangel innerhalb der Garantiezeit auf, ist der Hersteller verpflichtet, diesen europaweit zu beheben. Laut EU-Recht sind alle Vertragswerkstätten eines Herstellers verpflichtet, Garantieleistungen auch an Fahrzeugen zu erbringen, die in einem anderen Land der EU erworben wurden. Mit dieser Regelung soll der freie Warenaustausch innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten gewährleistet werden.

Natürlich können Sie ein EU-Fahrzeug auch selbst im EU-Ausland beziehen. Beachten Sie aber, dass Sie in den Genuss folgender Vorteile kommen, wenn der Kauf über einen deutschen Händler erfolgt:

  1. Sie bekommen eine Rechnung mit deutscher Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer). D.h. nicht Sie, sondern der Händler muss die Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt abführen.
  2. Sie bekommen alle für die Zulassung notwendigen Unterlagen aus einer Hand und müssen sich nicht mit den Fragen beschäftigen, welche Dokumente notwendig und welche Dokumente echt sind.
  3. Sie kaufen Ihr neues Auto nach deutschem Kaufrecht (Gewährleistung) und können bei nicht lösbaren Streitigkeiten den Händler nach deutschem Recht in Deutschland verklagen.
  4. Autokauf ist Vertrauenssache. In Deutschland können Sie die Bonität Ihres Vertragspartners in der Regel online und ohne Kosten überprüfen, bevor Sie einen Vertrag unterschreiben oder eine Zahlung leisten. Nutzen Sie hierfür das Unternehmensregister, wenn es sich um eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) handelt.
  5. Es bestehen keine sprachlichen Barrieren, Sie verstehen die Fahrzeugbeschreibung und können weitere Fragen in der Sprache klären, der Sie mächtig sind.

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