Sie haben ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union (Drittland) und wollen ein Fahrzeug bei uns in Deutschland erwerben? Dann erfolgt der Verkauf an Sie unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (Ausfuhrlieferung), das heißt frei von der deutschen Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent.
Eine mögliche Steuerfreiheit bedeutet aber nicht, dass wir keine Sicherheitsleistung einbehalten. Bis der Nachweis erbracht ist, dass das Fahrzeug das Gemeinschaftsgebiet (EU-Gebiet) endgültig verlassen und das Drittlandsgebiet erreicht hat, ist die Steuerfreiheit eigentlich in der Schwebe. Das steuerliche Risiko trägt der Verkäufer.
Um das steuerliche Risiko zu minimieren, verlangen wir eine Sicherheitsleistung in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer. Diese Sicherheitsleistung erstatten wir Ihnen zurück, sobald uns die erforderlichen Nachweise vorliegen.
Bevor wir Ihnen beschreiben, wie bei uns ein steuerfreier Fahrzeugverkauf an Sie abgewickelt wird, möchten wir Ihnen unter „Nützliche Informationen zu Ausfuhrlieferungen“ einige wichtige Informationen geben. Bitte lesen Sie diesen Abschnitt sorgfältig durch, damit gewährleistet ist, dass Sie Ihre Sicherheitsleistung auch zurückerstattet bekommen.
An dieser Stelle möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir Ihnen hier die Ausfuhr des Fahrzeugs aus dem EU-Gebiet im Detail beschreiben, nicht aber die landesspezifischen Einfuhrbestimmungen des konkreten Bestimmungslandes. Wir weisen Sie vorsorglich darauf hin, dass Sie die Einfuhrbestimmungen Ihres Bestimmungslandes in Erfahrung bringen sollten, bevor Sie sich entschließen, steuerfrei in Deutschland ein Fahrzeug zu erwerben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass sämtliche Risiken, die aufgrund der Unkenntnis bzw. Nichtbefolgung von Einfuhrbestimmungen Ihres Bestimmungslandes entstehen, Sie als Käufer tragen.