Als Jahreswagen werden umgangssprachlich Fahrzeuge bezeichnet, die circa ein Jahr alt sind und dementsprechend wenig „Kilometer“ aufweisen. Aber auch Fahrzeuge, die etwas jünger oder älter als 12 Monate sind, werden noch als Jahreswagen bezeichnet. Die zwei größten Automobilbörsen in Deutschland unterscheiden sich in Ihrer Jahreswagen-Definition. So beschränkt mobile.de das Höchstalter eines Jahreswagens auf 15 Monate, wohingegen autoscout24.de die Grenze erst bei 24 Monaten zieht.
Prinzipiell lassen sich folgende Erzeuger von Jahreswagen identifizieren:
- Werksangehörige bzw. deren Familienmitglieder (Werksangehörigen-Fahrzeuge),
- Hersteller bzw. Importeure (Mitarbeiterfahrzeuge),
- Mietwagengesellschaften (Mietwagen).
Der Wettbewerb unter den Herstellern und damit der Druck, hohe Neuwagenzulassungen zu produzieren, hat in den letzten Jahren die Zulassungen auf die Hersteller bzw. die Importeure erhöht. So bieten viele Hersteller und Importeure ihren Mitarbeitern zu sehr attraktiven Konditionen Leasingverträge an, die nur 4 bis 6 Monate laufen. Andere wiederum stellen ihren Mitarbeitern alle 2 bis 4 Monate Firmenwagen zur Verfügung und übernehmen die Finanzierung selbst. Nach wie vor sind es aber die Mietwagengesellschaften, die einen hohen Anteil an der Erzeugung von Jahreswagen haben.