Wissenswertes

Herstellergarantie

Die Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. So tendieren deutsche Hersteller auf europäischen Märkten dazu, die Garantiezeit auf zwei Jahre zu beschränken, wohingegen asiatische Hersteller auf fünf bis sieben Jahre gehen. Bei längeren Garantiezeiten ist aber regelmäßig mit Laufleistungsbegrenzungen zu rechnen.

Die Herstellergarantie beginnt entweder mit der Erstzulassung oder mit der Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer, den Händler oder den Importeur. Sie ist auf das Fahrzeug bezogen und nicht auf die Person, den Händler oder den Importeur. Aus diesem Grund gilt die Herstellergarantie innerhalb der Garantiezeit auch für jeden anderen Rechtsnachfolger.

Die Herstellergarantie ist ein Haltbarkeitsversprechen des Herstellers. Der Hersteller verspricht die Fehlerfreiheit des Fahrzeugs und seiner Teile während der Garantiezeit. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf äußeren Einwirkungen oder nicht genehmigten Veränderungen des Fahrzeugs beruhen, sind von der Herstellergarantie ausgenommen. Der Einbau nicht zugelassener Teile, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie das Versäumen von vorgeschriebenen Wartungsdiensten können weitere Ausschlussgründe darstellen.

Für die Herstellergarantie spielt es keine Rolle, wann der Mangel innerhalb der Garantiezeit auftritt. Er muss behoben werden, europaweit!

Die vorgeschriebene Wartung kann in einer Vertragswerkstatt erfolgen, sie kann aber auch in jeder freien Fachwerkstatt durchgeführt werden. Tritt ein Garantiefall ein, so sind ausschließlich Vertragswerkstätte aufzusuchen.

Nach Ablauf der Garantiezeit besteht noch die Möglichkeit, dass der Hersteller Mängel aus Kulanz teilweise oder vollständig auf eigene Kosten behebt. Allerdings hat der Käufer hierauf keinen Rechtsanspruch. Die Mindestvoraussetzung für die Kulanz wird sein, dass alle vorgeschriebenen Wartungen in einer Vertragswerkstatt des Herstellers durchgeführt wurden. Ein junges Fahrzeugalter und eine geringe Laufleistung erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass der Hersteller den Kulanzantrag genehmigt.

Wenn Sie sich für die Zeit nach dem Auslaufen der Herstellergarantie nicht auf die Kulanz des Herstellers verlassen wollen, dann haben Sie die Möglichkeit, eine Anschlussgarantie oder eine Gebrauchtwagengarantie abzuschließen. Mit diesen Garantieverlängerungen genießen Sie auch über die Herstellergarantie hinaus eine finanzielle Sicherheit gegen unerwartete Reparaturkosten.

Bei Auto Empire finden Sie überwiegend Tageszulassungen oder Jahreswagen, die in aller Regel noch innerhalb der Herstellergarantie liegen. Damit Sie aber auch in Zukunft sicher fahren, bieten wir Ihnen mit der EmpireExclusive und EmpirePlus maßgeschneiderte Anschluss- und Gebrauchtwagengarantien an.

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