Die Herstellergarantie, auch Werksgarantie genannt, ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, deren Umfang und Dauer von ihm bestimmt werden. So tendieren deutsche Hersteller auf europäischen Märkten dazu, die Garantiezeit auf zwei Jahre zu beschränken, wohingegen asiatische Hersteller auf fünf bis sieben Jahre gehen. Bei längeren Garantiezeiten ist aber regelmäßig mit Laufleistungsbegrenzungen zu rechnen.
Die Herstellergarantie beginnt entweder mit der Erstzulassung oder mit der Auslieferung des Fahrzeugs an den Käufer, den Händler oder den Importeur. Sie ist auf das Fahrzeug bezogen und nicht auf die Person, den Händler oder den Importeur. Aus diesem Grund gilt die Herstellergarantie innerhalb der Garantiezeit auch für jeden anderen Rechtsnachfolger.
Die Herstellergarantie ist ein Haltbarkeitsversprechen des Herstellers. Der Hersteller verspricht die Fehlerfreiheit des Fahrzeugs und seiner Teile während der Garantiezeit. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf äußeren Einwirkungen oder nicht genehmigten Veränderungen des Fahrzeugs beruhen, sind von der Herstellergarantie ausgenommen. Der Einbau nicht zugelassener Teile, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie das Versäumen von vorgeschriebenen Wartungsdiensten können weitere Ausschlussgründe darstellen.