Wissenswertes

Zulassung von EU-Fahrzeugen

Notwendige Dokumente und Unterlagen

 

Um ein EU-Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis in Original, alternativ Reisepass in Original mit Meldebestätigung (bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug).
  • Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) eines Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl.
  • Rechnung oder Kaufvertrag als Nachweis der Verfügungsberechtigung (§ 12 Absatz 1 Satz 1 FZV).
  • Ausländische Zulassungsbescheinigung in Original, bestehend aus einem Teil oder aus zwei Teilen je nach EU-Land (bei EU-Fahrzeugen ohne vorherige Zulassung entfällt dieser Punkt).
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (englische Bezeichnung: Certificate of Conformity, CoC).
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
  • Vollmacht, wenn Sie sich bei der Zulassungsbehörde vertreten lassen.

Außerdem ist das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren (§ 6 Absatz 8 FZV). In der Praxis wird hierfür der Begriff „Vorführung“ gebraucht, d.h. Sie müssen neben den oben genannten Dokumenten auch das Fahrzeug dabei haben. Bei der Identifizierung geht es lediglich um die Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN).

Ihre Zulassungsbehörde kann, muss aber nicht, im Wege der Amtshilfe jede andere Zulassungsbehörde mit der Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer beauftragen. Das ist dann von Vorteil, wenn die Fahrzeugdokumente schon in Ihrem Besitz sind, das Fahrzeug aber noch beim Händler steht. Die Zulassungsbehörde Ihres Händlers könnte auf Anfrage Ihrer Zulassungsbehörde das Fahrzeug identifizieren.

Auto Empire, Ihr zuverlässiger Auto-Partner, arbeitet seit Jahren sehr eng mit der Zulassungsbehörde Wetterau zusammen. Immer wenn neue Fahrzeuglieferungen eintreffen, wird die Zulassungsbehörde mit der Identifizierung aller neu eingetroffenen Fahrzeuge beauftragt. Unsere Zulassungsbehörde bestätigt die erfolgte Identifizierung mit Datum, Stempel, Unterschrift und Siegel auf dem CoC.

Vor der Zulassung ist eine Hauptuntersuchung nur dann durchzuführen, wenn zwischenzeitlich eine Hauptuntersuchung hätte stattfinden müssen. Bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen ist die erste Hauptuntersuchung in der Regel erst nach 36 Monaten fällig. Unsere Fahrzeug sind deutlich jünger als 36 Monate, so dass Sie die Zulassung Ihres Fahrzeugs in der Regel ohne eine Hauptuntersuchung erwirken können.

Sollte Ihre Zulassungsbehörde dennoch auf eine Hauptuntersuchung bestehen, kontaktieren Sie uns, und wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern.

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