Notwendige Dokumente und Unterlagen
Um ein EU-Fahrzeug in Deutschland zuzulassen, müssen bei der zuständigen Zulassungsbehörde folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Personalausweis in Original, alternativ Reisepass in Original mit Meldebestätigung (bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug).
- Elektronische Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) eines Kfz-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl.
- Rechnung oder Kaufvertrag als Nachweis der Verfügungsberechtigung (§ 12 Absatz 1 Satz 1 FZV).
- Ausländische Zulassungsbescheinigung in Original, bestehend aus einem Teil oder aus zwei Teilen je nach EU-Land (bei EU-Fahrzeugen ohne vorherige Zulassung entfällt dieser Punkt).
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (englische Bezeichnung: Certificate of Conformity, CoC).
- SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer.
- Vollmacht, wenn Sie sich bei der Zulassungsbehörde vertreten lassen.