Kaufabwicklung

EUROPÄISCHE UNION

PRIVATkunden

NEUWAGEN

Sie leben in einem anderen EU-Mitgliedsstaat als Deutschland und wollen einen Neuwagen bei uns in Deutschland erwerben? Nach dem rechtlichen Hinweis erläutern wir Ihnen, wie der Kauf eines Neuwagens bei uns in der Regel abläuft:

Rechtlicher Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Sie beim Kauf eines Neuwagens die Mehrwertsteuer in dem Land entrichten, in dem Sie das Fahrzeug zulassen (Bestimmungslandprinzip) und nicht in dem Land, in dem Sie es erwerben. Das EU-Umsatzsteuerrecht definiert den Neuwagen als ein Fahrzeug mit nicht mehr als 6.000 km ODER nicht älter als 6 Monate (Zeitraum zwischen Erstzulassungs- und Kaufdatum). Ist auch nur eines der Bedingungen erfüllt, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um einen Neuwagen.

 

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht

Laufleistung Alter seit
Erstzulassung
neu oder gebraucht
laut Umsatzsteuerrecht
steuerliche Behandlung
in Deutschland
<= 6.000 km <= 6 Monate neu steuerfrei
<= 6.000 km >   6 Monate neu steuerfrei
>   6.000 km <= 6 Monate neu steuerfrei
>   6.000 km >   6 Monate gebraucht steuerpflichtig

TRANSPORT mit eigenem antrieb

1
GESCHÄFTSANBAHNUNG

  1. Sie entscheiden sich auf unserer Webseite für ein Fahrzeug und nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
  2. Wir beraten Sie schon im Vorfeld und senden Ihnen auf Wunsch Detailbilder von dem Fahrzeug.
  3. Das Fahrzeug können wir für maximal 24 Stunden für Sie reservieren.
2
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
3
IHRE ANREISE

  1. Sie besuchen uns während unserer Öffnungszeiten mit oder ohne vorherige Absprache.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
4
FAHRZEUGBESICHTIGUNG UND VERKAUF

  1. Details und Fragen besprechen wir mit Ihnen bei einer warmen Tasse Tee oder Kaffee.
  2. In aller Ruhe und ohne Anwesenheit eines Verkäufers besichtigen Sie das eine oder gleich mehrere Fahrzeuge auf unserem 14.000 m² großen Firmengelände.
  3. Entschließen Sie sich, das Fahrzeug zu kaufen, erfolgt eine Probefahrt.
  4. Nach erfolgreicher Probefahrt unterzeichnen wir gegenseitig einen Kaufvertrag. Hier bestimmen wir gemeinsam Details wie zum Beispiel Tag der Abholung, Form und Zeitpunkt der Zahlung oder den Umfang der von uns noch zu erbringenden Leistungen (z.B. Reinigung, Politur, Lackierung).
  5. Der Verkauf erfolgt ohne die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent. Es ist allerdings eine Sicherheitsleistung in Höhe der 19 Prozent zu leisten. Diese Sicherheitsleistung erstatten wir Ihnen nach Eingang aller erforderlichen Nachweise zurück (siehe Punkt 7).
  6. Sie zahlen 500,00 EUR an. Wir akzeptieren keine Kreditkarten. Deshalb haben Sie die Anzahlung in bar dabei oder überweisen uns einfach den Betrag.
5
AUSFUHRKENNZEICHEN UND BEZAHLUNG

  1. Gegen eine Servicepauschale beantragen wir Ausfuhrkennzeichen (Exportkennzeichen). Sie können aussuchen zwischen 15 und 30 Tagen.
  2. Zeitgleich bereiten wir das Fahrzeug auf für die Übergabe.
  3. Den Restbetrag inklusive der Sicherheitsleistung überweisen Sie noch rechtzeitig vor der Übergabe (Übergabe erst nach Zahlungseingang möglich) oder bringen ihn am Tag der Übergabe in bar mit. Aufgrund der neuen Geldwäsche-Richtlinien akzeptieren wir für die gesamte Fahrzeug-Bezahlung Bargeld nur bis zu einer Höhe von 9.900 EUR. Dieser Betrag darf weder bei einer einmaligen noch bei mehrmaliger Zahlung überschritten werden.
6
ÜBERGABE

  1. Am vereinbarten Abholtag reisen Sie ein letztes Mal an.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
  3. Ist Ihre Zahlung per Banküberweisung bereits eingegangen oder haben Sie den Restbetrag inklusive der Sicherheitsleistung vollständig in bar bezahlt, übergeben wir Ihnen das Fahrzeug, zwei Schlüssel, die Rechnung und die Zahlungsbestätigung. Außerdem erhalten Sie von uns die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC), die Ausfuhrkennzeichen und die dazugehörige Haftpflichtversicherung.
  4. Sie können nun mit Ihrem neuen Fahrzeug die Heimreise antreten.
7
RÜCKERSTATTUNG DER SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Sie und Ihr neues Fahrzeug sind unbeschadet zuhause angekommen? Teilen Sie uns per E-Mail mit, wann das erfolgt ist (Datum des Gelangens).
  2. Wir senden Ihnen ein Dokument (PDF-Datei) namens Gelangensbestätigung. Sie füllen die markierten Stellen aus und senden uns dieses Dokument unterschrieben per E-Mail zurück.
  3. Sie lassen das Fahrzeug in Ihrem EU-Mitgliedsstaat auf Ihren Namen zu. Das heißt, die neue Zulassungsbescheinigung, die Ihnen nach der Zulassung ausgegeben wird, enthält Ihren Namen, Ihre Anschrift aus der Rechnung sowie die Fahrzeug-Identifikations-Nummer des Fahrzeugs.
  4. Sie entrichten die Mehrwertsteuer Ihres EU-Mitgliedsstaates und lassen sich das belegen. Aus dem Beleg sollte der Mehrwertsteuersatz, die Höhe der entrichteten Mehrwertsteuer sowie die Fahrzeug-Identifikations-Nummer des Fahrzeugs hervorgehen.
  5. Sie senden uns eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung sowie eine Kopie des Nachweises über die Zahlung der Mehrwertsteuer.
  6. Liegen uns die Gelangensbestätigung, die Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie die Kopie des Nachweises über die Zahlung der Mehrwertsteuer vor, überweisen wir Ihnen die Sicherheitsleistung auf Ihr Konto zurück. Das Konto muss Ihnen gehören und sollte sich in dem Land befinden, in dem auch die Zulassung erfolgt.
Prinzipiell kann ein Kauf auch mit nur einem Besuch erfolgen. Dafür sollten Sie schon vormittags angereist sein. Für den Fall, dass Sie die Zahlung nicht in bar tätigen, sollten Sie mit Ihrer Bank vorab geklärt haben, dass Sie telefonisch eine Eilüberweisung aufgeben werden. Kommt die Zahlung noch taggleich an, können wir Ihnen noch am selben Tag das Fahrzeug, die Fahrzeugdokumente sowie die Ausfuhrkennzeichen übergeben. Aufgrund der neuen Geldwäsche-Richtlinien akzeptieren wir für die gesamte Fahrzeug-Bezahlung Bargeld nur bis zu einer Höhe von 9.900 EUR. Dieser Betrag darf weder bei einer einmaligen noch bei mehrmaliger Zahlung überschritten werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen als Privatkunden (Verbraucher) keine Kaufverträge zusenden, bevor Sie nicht das Fahrzeug auf unserem Firmengelände persönlich besichtigt haben oder einen Dritten mit der Besichtigung in Ihrem Namen beauftragt haben.

TRANSPORT MIT TRANSPORTUNTERNEHMEN

1
GESCHÄFTSANBAHNUNG

  1. Sie entscheiden sich auf unserer Webseite für ein Fahrzeug und nehmen telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf.
  2. Wir beraten Sie schon im Vorfeld und senden Ihnen auf Wunsch Detailbilder von dem Fahrzeug.
  3. Das Fahrzeug können wir für maximal 24 Stunden für Sie reservieren.
2
MITZUFÜHRENDE DOKUMENTE

  1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass.
3
IHRE ANREISE

  1. Sie besuchen uns während unserer Öffnungszeiten mit oder ohne vorherige Absprache.
  2. Reisen Sie mit der Bahn an, holen wir Sie gerne vom Hautbahnhof Butzbach ab. Sie informieren uns circa 30 Minuten vor Ihrer Ankunft.
4
FAHRZEUGBESICHTIGUNG UND VERKAUF

  1. Details und Fragen besprechen wir mit Ihnen bei einer warmen Tasse Tee oder Kaffee.
  2. In aller Ruhe und ohne Anwesenheit eines Verkäufers besichtigen Sie das eine oder gleich mehrere Fahrzeuge auf unserem 14.000 m² großen Firmengelände.
  3. Entschließen Sie sich, das Fahrzeug zu kaufen, erfolgt eine Probefahrt.
  4. Nach erfolgreicher Probefahrt unterzeichnen wir gegenseitig einen Kaufvertrag. Hier bestimmen wir gemeinsam Details wie zum Beispiel Tag der Abholung, Form und Zeitpunkt der Zahlung oder den Umfang der von uns noch zu erbringenden Leistungen (z.B. Reinigung, Politur, Lackierung).
  5. Der Verkauf erfolgt ohne die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19 Prozent. Es ist allerdings eine Sicherheitsleistung in Höhe der 19 Prozent zu leisten. Diese Sicherheitsleistung erstatten wir Ihnen nach Eingang aller erforderlichen Nachweise zurück (siehe Punkt 7).
  6. Sie zahlen 500,00 EUR an. Wir akzeptieren keine Kreditkarten. Deshalb haben Sie die Anzahlung in bar dabei oder überweisen uns einfach den Betrag. Im Gegenzug händigen wir Ihnen die originalen Fahrzeugdokumente aus (Zulassungsbescheinigung, COC).
5
BEZAHLUNG UND BEAUFTRAGUNG EINES TRANSPORTUNTERNEHMENS

  1. Sie beauftragen ein Transportunternehmen mit der Abholung Ihres Fahrzeugs und geben uns dessen Namen und Anschrift. Außerdem nennen Sie uns den geplanten Tag der Abholung.
  2. Wir senden Ihnen eine Vollmacht, die Sie uns wieder unterschrieben zurücksenden. Ohne eine Vollmacht können wir das Fahrzeug an niemanden außer an Sie ausliefern.
  3. In der Zwischenzeit bereiten wir das Fahrzeug auf für die Abholung.
  4. Den Restbetrag inklusive der Sicherheitsleistung überweisen Sie noch rechtzeitig vor der Abholung. Das Fahrzeug können wir erst nach vollständigem Zahlungseingang und Eingang der Transport-Vollmacht an das Transportunternehmen ausliefern.
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ÜBERGABE

  1. Das Transportunternehmen kommt innerhalb unserer Öffnungszeiten, idealerweise mit Vorankündigung.
  2. Ist die Zahlung vollständig und liegt uns eine Vollmacht vor, übergeben wir das Fahrzeug an das Transportunternehmen.
  3. Die Rechnung und den Zweitschlüssel senden wir Ihnen per DHL-Express.
  4. Das Transportunternehmen liefert Ihnen Ihr Fahrzeug aus.
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RÜCKERSTATTUNG DER SICHERHEITSLEISTUNG

  1. Das Transportunternehmen hat Ihnen Ihr neues Fahrzeug angeliefert? Senden Sie uns den Frachtbrief (CMR) per E-Mail. Feld 24 auf der CMR ist in der Regel für den Empfänger bestimmt. In diesem Feld muss sich das Datum der Ankunft und die Unterschrift der Person befinden, die die Lieferung entgegengenommen hat.
  2. Nach Erhalt der CMR senden wir Ihnen ein Dokument (PDF-Datei) namens Gelangensbestätigung. Sie füllen die markierten Stellen aus und senden uns dieses Dokument unterschrieben per E-Mail zurück.
  3. Sie lassen das Fahrzeug in Ihrem EU-Mitgliedsstaat auf Ihren Namen zu. Das heißt, die neue Zulassungsbescheinigung, die Ihnen nach der Zulassung ausgegeben wird, enthält Ihren Namen, Ihre Anschrift aus der Rechnung sowie die Fahrzeug-Identifikations-Nummer des Fahrzeugs.
  4. Sie entrichten die Mehrwertsteuer Ihres EU-Mitgliedsstaates und lassen sich das belegen. Aus dem Beleg sollte der Mehrwertsteuersatz, die Höhe der entrichteten Mehrwertsteuer sowie die Fahrzeug-Identifikations-Nummer des Fahrzeugs hervorgehen.
  5. Sie senden uns eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung sowie eine Kopie des Nachweises über die Zahlung der Mehrwertsteuer.
  6. Liegen uns die Kopie der CMR, die Gelangensbestätigung, die Kopie der Zulassungsbescheinigung sowie die Kopie des Nachweises über die Zahlung der Mehrwertsteuer vor, überweisen wir Ihnen die Sicherheitsleistung auf Ihr Konto zurück. Das Konto muss Ihnen gehören und sollte sich in dem Land befinden, in dem auch die Zulassung erfolgt.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen als Privatkunden (Verbraucher) keine Kaufverträge zusenden, bevor Sie nicht das Fahrzeug auf unserem Firmengelände persönlich besichtigt haben oder einen Dritten mit der Besichtigung in Ihrem Namen beauftragt haben.