Sie leben außerhalb der EU und wollen in Deutschland ein Fahrzeug kaufen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Das gilt gleichermaßen für Privatkunden wie Unternehmen. Der Anteil der Auslandsgeschäfte am Gesamtgeschäft beträgt derzeit 40 Prozent. Tendenz: steigend. Entsprechend groß ist auch unsere Erfahrung in diesem Bereich.
AUSFURHANMELDUNG, AUSFUHRBEGLEITDOKUMENT
Haben Sie das Fahrzeug bei uns netto, d.h. ohne die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent, erworben, und wollen das Auto in Ihr Heimatland, welches außerhalb der EU liegt, befördern oder versenden, so benötigen Sie zwingend eine Zollanmeldung (Ausfuhranmeldung). Diese muss elektronisch mittels des IT-Systems ATLAS-Ausfuhr erfolgen.
Die Ausfuhranmeldung ist aber nur der erste Schritt. Damit die Zollbehörde auch das Fahrzeug zur Ausfuhr überlässt, muss der Zollbehörde das Fahrzeug körperlich vorgeführt werden. Erst nach der Vorführung überlässt die Zollbehörde das Fahrzeug zur Ausfuhr, was sie mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) dokumentiert. Das ABD brauchen Sie zwingend, wenn Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß aus dem EU-Gebiet ausführen wollen.
Das alles klingt komplex, ist es leider auch. Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung übernehmen wir für Sie diese Zollformalitäten und händigen Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Transportunternehmen mit der Fahrzeugübergabe zusammen auch das für die Ausfuhr notwendige Ausfuhrbegleitdokument (ABD).
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Ausfuhrbegleitdokument? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zu den Themen Ausfuhr und Ausfuhrbegleitdokumente finden Sie auch unter der Rubrik Wissenswertes.
AUSFUHRKENNZEICHEN
Soll das Fahrzeug mit eigenem Antrieb aus dem EU-Gebiet ausgeführt werden, benötigen Sie noch vor der Ausfuhranmeldung ein Ausfuhrkennzeichen. Aber auch bei Ausfuhren, wo das Fahrzeug zum Beispiel auf dem Anhänger eines LKWs das EU-Gebiet verlässt, schreiben wir unseren Kunden die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen zwingend vor. Das hat mit dem Zulassungsstatus des Fahrzeugs zu tun und reduziert den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke auf den Ausgangsvermerk.
Die Ausfuhrkennzeichen haben eine Gültigkeit von 15 oder 30 Tagen. Die Zulassung läuft in der Regel auf uns und erfordert eine Haftpflichtversicherung, die den Zulassungszeitraum abdeckt. Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen Sie von uns Ausfuhrkennzeichen und die dazugehörige Haftpflichtversicherung aus einer Hand. Sie müssen sich um nichts kümmern!
Weitere Informationen zum Thema Ausfuhrkennzeichen finden Sie auch unter der Rubrik Wissenswertes.