Wissenswertes

Ausfuhrkennzeichen

Was sind Ausfuhrkennzeichen und wofür sind sie bestimmt?

Ausfuhrkennzeichen, umgangssprachlich auch Export-Kennzeichen genannt, sind international anerkannte Kennzeichen, die in Verbindung mit einer zeitlich befristeten Zulassung ausgestellt werden. Die Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens jedoch auf ein Jahr, befristet. In der Praxis weisen Haftpflichtversicherungen eine Befristung von 15 oder 30 Tagen auf, so dass sich auch die Dauer der Zulassung darauf beschränkt.

Ausfuhrkennzeichen sind bestimmt für Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland (§ 19 FZO). Ausland ist jedes Land, das nicht Deutschland ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zulassung darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Das Ablaufdatum ist sowohl auf dem Kennzeichenschild geprägt als auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.

Die Ausfuhrkennzeichen sind zwar international anerkannt, das muss aber noch lange nicht heißen, dass Versicherungsschutz in jedem Land besteht. Auf der grünen Versicherungskarte findet sich eine Liste mit Ländern. Einige dieser Länder sind durchgestrichen, und viele Länder sind erst gar nicht aufgeführt. Versicherungsschutz besteht nur für Länder, die auf der Liste explizit genannt werden und nicht durchgestrichen sind.

Bei dem Versicherungsschutz handelt es sich lediglich um eine Haftpflichtversicherung. Kasko- und Vollkaskoversicherungen können bei Ausfuhrkennzeichen nicht abgeschlossen werden. Die Deckungssummen können sich von Land zu Land unterscheiden.

Führt eine Fahrt in oder durch ein Land, das von der Ausfuhrkennzeichen-Versicherung nicht abgedeckt ist, so muss an der Grenze eine separate Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. In der Regel lassen sich solche Policen in Grenznähe erwerben.

  • Personalausweis in Original, alternativ Reisepass in Original mit Meldebestätigung (bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug),
  • gelbe Doppelkarte inklusive einer grünen Versicherungskarte eines Ausfuhrkennzeichen-Haftpflichtversicherers Ihrer Wahl,
  • Rechnung oder Kaufvertrag als Nachweis der Verfügungsberechtigung (§ 12 Absatz 1 Satz 1 FZV),
  • ausländische Zulassungsbescheinigung,
  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. CoC (Certificate of Conformity),
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer,
  • Vollmacht, wenn Sie sich bei der Zulassungsbehörde vertreten lassen.

 

Haben Sie Ihren Wohnsitz außerhalb von Deutschland, so ist folgendes zusätzlich zu beachten:

  • Sie benötigen einen Empfangsbevollmächtigten und dessen Erklärung. Eine Vorlage finden Sie in unserem Download-Bereich.
  • Für die Abbuchung der Kfz-Steuer müssen Sie eine Kontoverbindung entweder in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat angeben.

Außerdem ist das Fahrzeug vor Erstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II und vor der Zulassung von der Zulassungsbehörde zu identifizieren (§ 6 Absatz 8 FZV). In der Praxis wird hierfür der Begriff „Vorführung“ gebraucht, d.h. Sie müssen neben den oben genannten Dokumenten auch das Fahrzeug dabei haben. Bei der Identifizierung geht es lediglich um die Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN).

Ihre Zulassungsbehörde kann, muss aber nicht, im Wege der Amtshilfe jede andere Zulassungsbehörde mit der Überprüfung der Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer beauftragen. Das ist dann von Vorteil, wenn die Fahrzeugdokumente schon in Ihrem Besitz sind, das Fahrzeug aber noch beim Händler steht. Die Zulassungsbehörde Ihres Händlers könnte auf Anfrage Ihrer Zulassungsbehörde das Fahrzeug identifizieren.

Auto Empire, Ihr zuverlässiger Auto-Partner, arbeitet seit Jahren sehr eng zusammen mit der Zulassungsbehörde Wetterau. Immer wenn neue Fahrzeuglieferungen eintreffen, wird die Zulassungsbehörde mit der Identifizierung aller neu eingetroffenen Fahrzeuge beauftragt. Unsere Zulassungsbehörde bestätigt die erfolgte Identifizierung mit Datum, Stempel, Unterschrift und Siegel auf dem CoC.

Vor der Zulassung ist eine Hauptuntersuchung nur dann durchzuführen, wenn zwischenzeitlich eine Hauptuntersuchung hätte stattfinden müssen. Bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen ist die erste Hauptuntersuchung in der Regel erst nach 36 Monaten fällig. Unsere Fahrzeuge sind deutlich jünger als 36 Monate, so dass Sie die Zulassung Ihres Fahrzeugs in der Regel ohne eine Hauptuntersuchung erwirken können.

Sollte Ihre Zulassungsbehörde dennoch auf eine Hauptuntersuchung bestehen, kontaktieren Sie uns, und wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern.

Der Erwerb einer Haftpflichtversicherung für Ausfuhrkennzeichen geht heute ganz einfach. Sie geben die Bestellung online auf, und in wenigen Tagen bekommen Sie die gelben Doppelkarten inklusive der grünen Versicherungskarte per Post zugeschickt. Wir empfehlen Ihnen die nachfolgenden zwei Anbieter, beide bieten mehrere Zahlungsmethoden an:

  • nondos.com GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main, hier geht es auf die Webseite des Anbieters.
  • ITS Vermittlung Internationaler Kfz.-Verschiffungen GmbH mit Sitz in München, hier geht es auf die Webseite des Anbieters.

Zulassungsdienst

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Ausfuhrkennzeichen bei Auto Empire

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