Was sind Ausfuhrkennzeichen und wofür sind sie bestimmt?
Ausfuhrkennzeichen, umgangssprachlich auch Export-Kennzeichen genannt, sind international anerkannte Kennzeichen, die in Verbindung mit einer zeitlich befristeten Zulassung ausgestellt werden. Die Zulassung ist auf die Dauer der nachgewiesenen Haftpflichtversicherung, längstens jedoch auf ein Jahr, befristet. In der Praxis weisen Haftpflichtversicherungen eine Befristung von 15 oder 30 Tagen auf, so dass sich auch die Dauer der Zulassung darauf beschränkt.
Ausfuhrkennzeichen sind bestimmt für Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland (§ 19 FZO). Ausland ist jedes Land, das nicht Deutschland ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Zulassung darf das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb gesetzt werden. Das Ablaufdatum ist sowohl auf dem Kennzeichenschild geprägt als auch auf der Zulassungsbescheinigung Teil I vermerkt.