Was ist eine Ausfuhr-Lieferung?
Eine Ausfuhr-Lieferung liegt dann vor, wenn im Rahmen eines Fahrzeugverkaufs das verkaufte Fahrzeug nicht nur vorübergehend in ein Land gelangt, das außerhalb der Europäischen Union (Drittland) liegt. Das verkaufte Fahrzeug muss also das Gemeinschaftsgebiet endgültig verlassen. Ein vorübergehendes Verlassen des Gemeinschaftsgebietes (EU-Gebiet) – zum Beispiel für Urlaubszwecke – ist keine Ausfuhr-Lieferung.
Bei Ausfuhr-Lieferungen sind unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Unternehmer als auch Verbraucher berechtigt, Fahrzeuge innerhalb der Europäischen Union, die der Regelbesteuerung unterliegen, steuerfrei zu erwerben. Der Fahrzeugverkauf ist dann innerhalb der Europäischen Union frei von der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer ein Unternehmer und das verkaufte Fahrzeug der Regelbesteuerung unterliegen muss, damit im EU-Land des Erwerbs ein Steuervorteil entstehen kann. Denn nur in diesem Fall kann eine Rechnung entweder unter Ausweis der Umsatzsteuer oder steuerfrei erfolgen. Auf den Online-Automobil-Börsen erscheint der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“, wenn es sich um ein regelbesteuertes Fahrzeug handelt.
Verkauft ein Unternehmer allerdings ein Fahrzeug, das auch einmal durch einen Verbraucher gehalten wurde, so erfolgt der Verkauf mit Hinweis auf die Differenzbesteuerung und ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Diese Fahrzeuge unterliegen der Differenzbesteuerung und nicht der Regelbesteuerung. Auf den Online-Automobil-Börsen erscheint der Hinweis „Mehrwertsteuer nicht ausweisbar“, wenn es sich um ein differenzbesteuertes Fahrzeug handelt.
In dem Land, in dem die Einfuhr erfolgt, hat der Käufer in der Regel die Einfuhr-Umsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Einfuhrabgaben zu entrichten.