Wissenswertes

Neuwagenkauf

durch EU-Verbraucher

Was müssen Sie beachten?

Sie sind Verbraucher, leben in einem EU-Mitgliedsstaat und wollen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Neuwagen erwerben? Dann zahlen Sie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen (Bestimmungslandprinzip) und nicht in dem Land, in dem Sie es erwerben.

BEISPIEL

Sie leben in Österreich und wollen einen Neuwagen in Deutschland erwerben. Dann zahlen Sie die Umsatzsteuer nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Derzeit beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19 Prozent und in Österreich 20 Prozent.

Aber aufgepasst! Was umgangssprachlich als „Gebrauchtwagen“ bezeichnet wird, kann laut EU-Umsatzsteuerrecht ein Neuwagen sein. Das EU-Umsatzsteuerrecht definiert den Neuwagen als ein Fahrzeug, das

  • nicht älter als 6 Monate (Zeitraum zwischen Erstzulassungs- und Kaufdatum) ist ODER
  • eine Laufleistung nicht höher als 6.000 km aufweist.

 

Ist auch nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um einen Neuwagen.

Hier geben wir Ihnen eine Übersicht

Laufleistung Alter seit
Erstzulassung
neu oder gebraucht
laut Umsatzsteuerrecht
steuerliche Behandlung
in dem Kauf-Land
<= 6.000 km <= 6 Monate neu steuerfrei
<= 6.000 km >   6 Monate neu steuerfrei
>   6.000 km <= 6 Monate neu steuerfrei
>   6.000 km >   6 Monate gebraucht steuerpflichtig

Bitte beachten Sie auch, dass es dabei keine Rolle spielt, wer Ihnen das Fahrzeug verkauft. In der Regel wird der Verkäufer ein Autohaus sein. Der Fall wäre aber auch nicht anders zu beurteilen, wenn der Verkäufer des Neuwagens ein Verbraucher wäre.

Bis das Fahrzeug von dem EU-Land des Verkäufers in Ihr EU-Land gelangt und zugelassen ist, trägt der Verkäufer das steuerliche Risiko aus dem steuerfreien Verkauf des Neuwagens. Aus diesem Grund wird der Verkäufer in der Regel eine Sicherheitsleistung in Höhe der Umsatzsteuer seines EU-Landes einbehalten, bis Sie idealerweise folgende Nachweise erbringen:

  • Sie bestätigen dem Verkäufer schriftlich, wann das Fahrzeug in Ihr EU-Land gelangt ist (sogenannter Gelangensnachweis).
  • Sie lassen das Fahrzeug auf Ihren Namen zu und senden dem Verkäufer eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung, auf der unter anderem Ihr Name, die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer des Fahrzeugs und das Datum Ihrer Zulassung erkennbar sind.
  • Sie zahlen in Ihrem EU-Land die dort gültige Umsatzsteuer und senden dem Verkäufer eine Kopie des Belegs, auf der unter anderem die Höhe der gezahlten Umsatzsteuer und die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer des Fahrzeugs erkennbar sind.

Die Expertise von Auto Empire

Als einer der größten marken-ungebundenen Autohäuser in Deutschland haben wir uns auf den Verkauf von Jahreswagen und Tageszulassungen spezialisiert. Mit einem Auslandsanteil von circa 40 Prozent verkaufen wir vier von zehn Fahrzeugen in das europäische und nicht-europäische Ausland.

Gerade bei Tageszulassungen ist die Neuwagen-Eigenschaft aufgrund der geringen Laufleistung stets gegeben. Gelegentlich haben wir aber auch Jahreswagen im Bestand, die eine Laufleistung nicht höher als 6.000 Kilometern aufweisen und damit umsatzsteuerrechtlich als Neuwagen zu bewerten sind. Seit unserer Gründung im Jahr 2005 ziehen unsere attraktiven Preise natürlich auch Verbraucher aus dem EU-Ausland an. Unser Erfahrungsschatz ist groß. Auch Ihnen können wir mit Sicherheit weiterhelfen!

Wollen Sie erst aus aktuell  Tageszulassungen und Jahreswagen im Bestand Ihr Traumfahrzeug aussuchen, dann begeben Sie sich zunächst auf unsere einzigartige Fahrzeugsuche …