Was müssen Sie beachten?
Sie sind Verbraucher, leben in einem EU-Mitgliedsstaat und wollen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat einen Neuwagen erwerben? Dann zahlen Sie die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) in dem Land, in dem Sie das Fahrzeug zulassen (Bestimmungslandprinzip) und nicht in dem Land, in dem Sie es erwerben.
BEISPIEL
Sie leben in Österreich und wollen einen Neuwagen in Deutschland erwerben. Dann zahlen Sie die Umsatzsteuer nicht in Deutschland, sondern in Österreich. Derzeit beträgt die Umsatzsteuer in Deutschland 19 Prozent und in Österreich 20 Prozent.
Aber aufgepasst! Was umgangssprachlich als „Gebrauchtwagen“ bezeichnet wird, kann laut EU-Umsatzsteuerrecht ein Neuwagen sein. Das EU-Umsatzsteuerrecht definiert den Neuwagen als ein Fahrzeug, das
- nicht älter als 6 Monate (Zeitraum zwischen Erstzulassungs- und Kaufdatum) ist ODER
- eine Laufleistung nicht höher als 6.000 km aufweist.
Ist auch nur eine der beiden Bedingungen erfüllt, handelt es sich umsatzsteuerrechtlich um einen Neuwagen.