Was ist eine innergemeinschaftliche Lieferung?
Eine innergemeinschaftliche Lieferung liegt vor, wenn eine grenzüberschreitende Fahrzeuglieferung innerhalb der Europäischen Union im Verkäufer-Land von der Umsatzsteuer steuerfrei gestellt wird und das Fahrzeug in einen anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union gelangt.
Kauft ein Unternehmer mit Sitz in einem EU-Land in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union für sein Unternehmen ein Fahrzeug, das der Regelbesteuerung unterliegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Verkauf steuerfrei erfolgen.
Ist der Käufer ein Verbraucher und damit kein Unternehmer und handelt es sich bei dem verkauften Fahrzeug umsatzsteuerrechtlich um einen Neuwagen, so kann unter bestimmten Voraussetzungen auch dieser Verkauf steuerfrei erfolgen. Laut EU-Umsatzsteuerrecht liegt ein Neuwagen dann vor, wenn das Fahrzeug
- nicht älter als 6 Monate (Zeitraum zwischen Erstzulassungs- und Kaufdatum) ODER
- seine Laufleistung nicht höher als 6.000 km ist.
Weiterführende Informationen zum Thema „Neuwagenkauf durch EU-Verbraucher“ finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass der Verkäufer ein Unternehmer und das verkaufte Fahrzeug der Regelbesteuerung unterliegen muss, damit im Land des Erwerbs ein Steuervorteil entstehen kann. Denn nur in diesem Fall kann eine Rechnung entweder unter Ausweis der Umsatzsteuer oder steuerfrei erfolgen. Auf den Online-Automobil-Börsen erscheint der Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“, wenn es sich um ein regelbesteuertes Fahrzeug handelt.
Verkauft ein Unternehmer allerdings ein Fahrzeug, das auch mal durch einen Verbraucher gehalten wurde, so erfolgt der Verkauf mit Hinweis auf die Differenzbesteuerung und ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Diese Fahrzeuge unterliegen der Differenzbesteuerung und nicht der Regelbesteuerung. Auf den Online-Automobil-Börsen erscheint der Hinweis „Mehrwertsteuer nicht ausweisbar“, wenn es sich um ein differenzbesteuertes Fahrzeug handelt.