Wissenswertes

Gebrauchtwagengarantie

Ist die Herstellergarantie schon abgelaufen und der Abschluss einer Anschlussgarantie aufgrund des Fahrzeugalters oder der fortgeschrittenen Laufleistung nicht möglich, so ist der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ratsam.

Eine Gebrauchtwagengarantie können Sie beim Kauf Ihres Fahrzeugs abschließen. Sie können in der Regel zwischen einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wählen. Der Preis der Gebrauchtwagengarantie wird unter anderem durch den Garantieumfang, die Garantielaufzeit und die Leistung des Fahrzeugs bestimmt.

So wie bei der Herstellergarantie handelt es sich auch bei der Gebrauchtwagengarantie um eine freiwillige Leistung, Garantiegeber ist allerdings in diesem Fall der Verkäufer und nicht der Hersteller. Für Sie bedeutet das, dass sowohl der Umfang als auch die Dauer der Gebrauchtwagengarantie vom Verkäufer bestimmt werden. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf äußeren Einwirkungen oder nicht genehmigten Veränderungen des Fahrzeugs beruhen, sind von der Gebrauchtwagengarantie ausgenommen. Der Einbau nicht zugelassener Teile, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie das Versäumen von vorgeschriebenen Wartungsdiensten können weitere Ausschlussgründe darstellen.

Der Umfang der Gebrauchtwagengarantie wird bei Weitem nicht dem Umfang der Herstellergarantie entsprechen!

Ein weiterer wesentlicher Unterschied zur Herstellergarantie besteht darin, dass nach einer bestimmten Laufleistung der Garantienehmer anteilig an den Materialkosten beteiligt wird. Dieser Anteil erhöht sich mit steigender Laufleistung und ist von Garantiegeber zu Garantiegeber unterschiedlich. Lohnkosten werden in der Regel vollständig vom Garantiegeber übernommen.

Die Gebrauchtwagengarantie umfasst typischerweise alle fest eingebauten mechanischen und elektronischen Bauteile des Fahrzeugs, die zum Originallieferumfang des Herstellers gehören. In der Regel enthalten die Garantiebedingungen von Gebrauchtwagengarantien eine Liste von Baugruppen, in der abschließend baugruppenbezogen alle Teile explizit genannt werden, die von der Gebrauchtwagengarantie erfasst sind. Folglich sind alle nicht explizit genannten Bauteile nicht von der Gebrauchtwagengarantie gedeckt.

In der Regel versichert der Verkäufer sein Garantieversprechen bei einer Versicherung ab, die im Garantiefall auch Ihr Ansprechpartner bzw. der Ansprechpartner der von Ihnen aufgesuchten Fachwerkstatt wird und die gesamte Abwicklung des Garantieschadens übernimmt. Beachten Sie aber, dass dieser Versicherer nicht Ihr Vertragspartner und auch nicht der Garantiegeber ist. Garantiegeber und Ihr Vertragspartner ist der Verkäufer. Der Versicherer steht lediglich mit dem Verkäufer in Vertragsbeziehung und unterstützt ihn bei der Abwicklung von Garantieschäden.

Bei Auto Empire finden Sie überwiegend Tageszulassungen oder Jahreswagen, die in aller Regel noch innerhalb der Herstellergarantie liegen. Damit Sie aber auch in Zukunft sicher fahren, bieten wir Ihnen mit der EmpireExclusive und EmpirePlus maßgeschneiderte Anschluss- und Gebrauchtwagengarantien an.

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