Ist die Herstellergarantie schon abgelaufen und der Abschluss einer Anschlussgarantie aufgrund des Fahrzeugalters oder der fortgeschrittenen Laufleistung nicht möglich, so ist der Abschluss einer Gebrauchtwagengarantie ratsam.
Eine Gebrauchtwagengarantie können Sie beim Kauf Ihres Fahrzeugs abschließen. Sie können in der Regel zwischen einer Laufzeit von 12 oder 24 Monaten wählen. Der Preis der Gebrauchtwagengarantie wird unter anderem durch den Garantieumfang, die Garantielaufzeit und die Leistung des Fahrzeugs bestimmt.
So wie bei der Herstellergarantie handelt es sich auch bei der Gebrauchtwagengarantie um eine freiwillige Leistung, Garantiegeber ist allerdings in diesem Fall der Verkäufer und nicht der Hersteller. Für Sie bedeutet das, dass sowohl der Umfang als auch die Dauer der Gebrauchtwagengarantie vom Verkäufer bestimmt werden. Normaler Verschleiß sowie Schäden, die auf äußeren Einwirkungen oder nicht genehmigten Veränderungen des Fahrzeugs beruhen, sind von der Gebrauchtwagengarantie ausgenommen. Der Einbau nicht zugelassener Teile, unfachmännisch durchgeführte Reparaturen sowie das Versäumen von vorgeschriebenen Wartungsdiensten können weitere Ausschlussgründe darstellen.