Von der defekten Klimaanlage über kaputte Fensterheber bis hin zum Motorschaden – Reparaturen am Auto lassen sich nicht immer vermeiden. Deshalb bieten Banken im Rahmen eines Autokredits auch den Abschluss eines Reparaturkostenschutzes an. Die Versicherungsprämie wird mitfinanziert und erhöht den Nettodarlehensbetrag. Tritt ein Versicherungsfall ein, schützt Sie der Reparaturkostenschutz teilweise oder vollständig vor den unvorhergesehenen Reparaturkosten, damit Sie weiterhin ungestört die monatlichen Raten zahlen können.
Der Reparaturkostenschutz übernimmt typischerweise die Reparaturkosten an elektronischen und mechanischen Baugruppen. Lohnkosten werden in der Regel zu 100 Prozent übernommen, und bei Materialkosten hängt der Anteil der übernommenen Kosten von der Laufleistung des finanzierten Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Schadens ab. Der Versicherungsbeitrag hängt ab von der Versicherungslaufzeit sowie der Motorleistung Ihres neuen Fahrzeugs, und er kann bequem über die monatliche Rate mitfinanziert werden.
In aller Regel ist der Abschluss eines Reparaturkostenschutzes optional und damit keine Voraussetzung für die Gewährung eines Autokredits. Folglich werden die Versicherungskosten nicht in die Effektivverzinsung einbezogen. Siehe hierzu auch § 6 Absatz 4 Nummer 2 PAngV.