Eine Restschuldversicherung ist eine Kreditversicherung, die den Kreditnehmer und seine Angehörigen vor einer unverschuldeten Zahlungsunfähigkeit absichert. Wird der Kreditnehmer im Laufe der Kreditbeziehung arbeitsunfähig oder unverschuldet arbeitslos, springt die Restschuldversicherung ein und übernimmt die laufenden Raten. Im Todesfall tilgt sie den gesamten ausstehenden Kreditbetrag.
Gerade bei Autokrediten empfehlen Banken den Abschluss einer Restschuldversicherung, dient die Restschuldversicherung doch der Bank neben dem finanzierten Fahrzeug als zusätzliche Kreditsicherheit. Nur in sehr seltenen Fällen ist der Abschluss einer Restschuldversicherung zwingend für eine positive Kreditentscheidung. Nur in diesen besonderen Fällen sind die Kosten der Restschuldversicherung in die Effektivverzinsung einzurechnen. In der Regel stellt der Versicherungsschutz aber keine Kreditvoraussetzung dar. Folglich werden die Versicherungskosten nicht in die Effektivverzinsung einbezogen. Siehe hierzu auch § 6 Absatz 4 Nummer 2 PAngV.
Die Kosten der Restschuldversicherung hängen zum einen ab vom Umfang des versicherten Risikos, zum anderen von der Kreditlaufzeit und der Kredithöhe. Die Versicherungskosten trägt der Kreditnehmer. Sie werden typischerweise gleich mitfinanziert und erhöhen die Kreditsumme. Der Abschluss einer Restschuldversicherung sollte gerade dann in Erwägung gezogen werden, wenn hohe Kreditsummen über lange Kreditlaufzeiten aufgenommen werden. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein versichertes Ereignis eintritt, ist bei langen Laufzeiten größer als bei kurzen Laufzeiten.
Versicherungsschutz besteht prinzipiell über die gesamte Kreditlaufzeit. Vertraglich festgelegte Warte- und Karenzzeiten sowie Leistungsbegrenzungen und -ausschlüsse können allerdings einem sofortigen und umfassenden Versicherungsschutz entgegenstehen. Dabei beschreibt die Wartezeit den Zeitraum zwischen Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes. Bei der Karenzzeit handelt es sich um den Zeitraum zwischen Versicherungsfall und Leistungsbeginn.