Was unterliegt in Deutschland der Kfz-Steuer?
Der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) unterliegt laut § 1 Absatz 1 KraftStG
- das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen,
- das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange sich die Fahrzeuge im Inland, d.h. in Deutschland befinden,
- die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen,
- die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Ausgenommen hiervon ist die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.
Ein ausländisches Fahrzeug ist ein Fahrzeug, das im Zulassungsverfahren eines anderen Staates als der Bundesrepublik Deutschland zugelassen ist. Wird ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen im Inland ohne die verkehrsrechtlich vorgeschriebene Zulassung benutzt, handelt es sich um eine widerrechtliche Benutzung. Fahrzeuge sind Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger.