Service

Export-

und

Ausfuhrdienste

Sie leben außerhalb der EU und wollen in Deutschland ein Fahrzeug kaufen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Das gilt gleichermaßen für Privatkunden wie Unternehmen. Der Anteil der Auslandsgeschäfte am Gesamtgeschäft beträgt derzeit 40 Prozent. Tendenz: steigend. Entsprechend groß ist auch unsere Erfahrung in diesem Bereich.

 

AUSFURHANMELDUNG, AUSFUHRBEGLEITDOKUMENT

Haben Sie das Fahrzeug bei uns netto, d.h. ohne die deutsche Umsatzsteuer von derzeit 19 Prozent, erworben, und wollen das Auto in Ihr Heimatland, welches außerhalb der EU liegt, befördern oder versenden, so benötigen Sie zwingend eine Zollanmeldung (Ausfuhranmeldung). Diese muss elektronisch mittels des IT-Systems ATLAS-Ausfuhr erfolgen.

Die Ausfuhranmeldung ist aber nur der erste Schritt. Damit die Zollbehörde auch das Fahrzeug zur Ausfuhr überlässt, muss der Zollbehörde das Fahrzeug körperlich vorgeführt werden. Erst nach der Vorführung überlässt die Zollbehörde das Fahrzeug zur Ausfuhr, was sie mit dem Ausfuhrbegleitdokument (ABD) dokumentiert. Das ABD brauchen Sie zwingend, wenn Sie das Fahrzeug ordnungsgemäß aus dem EU-Gebiet ausführen wollen.

Das alles klingt komplex, ist es leider auch. Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung übernehmen wir für Sie diese Zollformalitäten und händigen Ihnen oder dem von Ihnen beauftragten Transportunternehmen mit der Fahrzeugübergabe zusammen auch das für die Ausfuhr notwendige Ausfuhrbegleitdokument (ABD).

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Ausfuhrbegleitdokument? Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter. Weitere Informationen zu den Themen Ausfuhr und Ausfuhrbegleitdokumente finden Sie auch unter der Rubrik Wissenswertes.

 

AUSFUHRKENNZEICHEN

Soll das Fahrzeug mit eigenem Antrieb aus dem EU-Gebiet ausgeführt werden, benötigen Sie noch vor der Ausfuhranmeldung ein Ausfuhrkennzeichen. Aber auch bei Ausfuhren, wo das Fahrzeug zum Beispiel auf dem Anhänger eines LKWs das EU-Gebiet verlässt, schreiben wir unseren Kunden die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen zwingend vor. Das hat mit dem Zulassungsstatus des Fahrzeugs zu tun und reduziert den Ausfuhrnachweis für Umsatzsteuerzwecke auf den Ausgangsvermerk.

Die Ausfuhrkennzeichen haben eine Gültigkeit von 15 oder 30 Tagen. Die Zulassung läuft in der Regel auf uns und erfordert eine Haftpflichtversicherung, die den Zulassungszeitraum abdeckt. Gegen eine kleine Aufwandsentschädigung bekommen Sie von uns Ausfuhrkennzeichen und die dazugehörige Haftpflichtversicherung aus einer Hand. Sie müssen sich um nichts kümmern!

Weitere Informationen zum Thema Ausfuhrkennzeichen finden Sie auch unter der Rubrik Wissenswertes.

Für bestimmte Drittstaaten könnte auch eine T2L interessant sein. Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.

EUR.1

Leider haben sich im letzten Jahr fast alle Hersteller dazu entschlossen, keine Lieferantenerklärungen mehr auszustellen. Da dieses Vordokument zwingend erforderlich ist, um eine EUR.1 zu erlangen, können wir Ihnen diesen Service leider zurzeit nicht anbieten.

Hat Ihr Heimatland, welches außerhalb der EU liegt, ein Zollbegünstigungs-Abkommen mit der EU, können Sie in Ihrem Heimatland in den Genuss einer Zollvergünstigung kommen. Solche Abkommen setzen unter anderem voraus, dass die gelieferten Waren ihren präferenziellen Ursprung in der EU haben (Ursprungspräferenz). Präferenznachweise, wozu auch die EUR.1 zählt, dokumentieren, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind.

Damit die Zollbehörde eine EUR.1 ausstellt, muss ihr mittels einer Lieferantenerklärung nachgewiesen werden, dass das Fahrzeug Ursprungserzeugnis der EU ist. Diesen Nachweis kann in der Regel nur der Fahrzeughersteller erbringen. Bitte beachten Sie, dass deutsche Hersteller wie BMW, Mercedes, Volkswagen und Audi vor einiger Zeit aufgehört haben, Lieferantenerklärungen abzugeben. Als Argument wurde herangetragen, dass der Verwaltungsaufwand dafür zu groß sei.

Dennoch gibt es noch einige Hersteller, wie zum Beispiel Jaguar Land Rover, die auf Anfrage für EU-Erzeugnisse Lieferantenerklärungen ausstellen. Ist der Hersteller in der Lage, eine Lieferantenerklärung auszustellen, kann von den Zollbehörden die Ausstellung eines EUR.1 beantragt werden.

Brauchen Sie eine EUR.1? Im Rahmen der Ausfuhranmeldung kümmern wir uns auch gerne um die Erlangung einer EUR.1, ohne Ihnen dafür zusätzlich etwas zu berechnen. Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

T2L

Wenn Waren in nicht zum Steuergebiet der EU gehörende Gebiete (zum Beispiel San Marino, Andorra) oder aus solchen heraus befördert werden, kann der Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren durch Vorlage eines Versandpapiers T2L erbracht werden. Damit ist ein T2L ein weiterer Präferenznachweis.

Im Gegensatz zur EUR.1 benötigt die Zollbehörde allerdings keine Lieferantenerklärung vom Hersteller, um die Richtigkeit des T2L Vordrucks zu bescheinigen. Außerdem kann sie auch nachträglich – d.h. nach erfolgter Ausfuhr – ausgestellt werden.

Brauchen Sie ein T2L? Im Rahmen der Ausfuhranmeldung kümmern wir uns auch gerne um die Ausstellung eines T2L, ohne Ihnen dafür zusätzlich etwas zu berechnen. Sprechen Sie uns an! Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Preise

 

Dienstleistung bzw. Dokument Preis
netto
19 %
MwSt.
Preis
brutto
Ausfuhrkennzeichen inkl. Haftpflichtversicherung, 15 oder 30 Tage 300,00 EUR 57,00 EUR 357,00 EUR
Ausfuhranmeldung inkl. Ausfuhrbegleitdokument 100,00 EUR 19,00 EUR 119,00 EUR
EUR.1 (Lieferantenerklärung vorausgesetzt) nicht verfügbar
T2L inklusive

 

Bitte beachten Sie: Erfolgt der Fahrzeugverkauf steuerfrei und können Sie die erforderlichen Nachweise erbringen, zahlen Sie auch für unsere oben aufgeführten Dienstleistungen lediglich die Nettopreise.