Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung
Fahrzeuge, die bisher noch nie zugelassen waren (Neuwagen) sowie Fahrzeuge, die bisher nur Firmen als Halter hatten, sind unter Ausweis der Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – zu verkaufen, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Verkauf im Inland erfolgt. Es handelt sich dann um eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. Diesen Fall bezeichnet man auch als Regelbesteuerung. Ist der Käufer eines solchen Fahrzeugs ein Unternehmer im Inland, kann er die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.
Verkauft ein Unternehmer hingegen ein Gebrauchtfahrzeug, das auch mal durch einen Verbraucher gehalten wurde, erfolgt der Verkauf in der Regel ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung erfolgt ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung. Der Empfänger einer solchen Rechnung kann keine Vorsteuer geltend machen, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Auf den Online-Automobil-Börsen erkennen Sie regelbesteuerte Fahrzeuge an dem Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen erfolgt der Hinweis „Mehrwertsteuer nicht ausweisbar“.