Wissenswertes

Steuerfreie Lieferungen

Regelbesteuerung und Differenzbesteuerung

Fahrzeuge, die bisher noch nie zugelassen waren (Neuwagen) sowie Fahrzeuge, die bisher nur Firmen als Halter hatten, sind unter Ausweis der Umsatzsteuer – auch Mehrwertsteuer genannt – zu verkaufen, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und der Verkauf im Inland erfolgt. Es handelt sich dann um eine steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. Diesen Fall bezeichnet man auch als Regelbesteuerung. Ist der Käufer eines solchen Fahrzeugs ein Unternehmer im Inland, kann er die auf der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen.

Verkauft ein Unternehmer hingegen ein Gebrauchtfahrzeug, das auch mal durch einen Verbraucher gehalten wurde, erfolgt der Verkauf in der Regel ohne Ausweis der Umsatzsteuer. Auf der Rechnung erfolgt ein Hinweis auf die Differenzbesteuerung. Der Empfänger einer solchen Rechnung kann keine Vorsteuer geltend machen, weil keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.

Auf den Online-Automobil-Börsen erkennen Sie regelbesteuerte Fahrzeuge an dem Hinweis „Mehrwertsteuer ausweisbar“. Bei differenzbesteuerten Fahrzeugen erfolgt der Hinweis „Mehrwertsteuer nicht ausweisbar“.

Fahrzeugverkäufe, die unter die Regelbesteuerung fallen, können unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Umsatzsteuer befreit werden. Die wichtigsten Steuerbefreiungen für Fahrzeugverkäufe sind die Folgenden:

  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Ist der Käufer ein Unternehmer, der seinen Firmensitz in einem anderen Mitgliedsstaat der EU hat und gelangt das Fahrzeug im Rahmen eines Fahrzeugverkaufs in diesen EU-Mitgliedsstaat, so erfolgt der Verkauf unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • Neuwagen-Verkäufe an EU-Verbraucher: Kauft ein EU-Verbraucher in einem anderen Mitgliedsstaat der EU einen Neuwagen, so erfolgt der Verkauf des Fahrzeugs unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Der Käufer hat die Mehrwertsteuer in dem Land zu entrichten, in dem er seinen Wohnsitz hat und in dem das Fahrzeug zugelassen wird. Ein Fahrzeug ist dann neu, wenn seine Erstzulassung nicht länger als 6 Monate zurückliegt oder seine Laufleistung nicht höher als 6.000 km ist. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • Ausfuhr-Lieferungen: Eine Ausfuhr-Lieferung liegt dann vor, wenn das verkaufte Fahrzeug in ein Land gelangt, das außerhalb der Europäischen Union liegt. Diese Länder werden als Drittland bezeichnet. In einem solchen Fall sind unter bestimmten Voraussetzungen sowohl Unternehmer als auch Verbraucher berechtigt, das Fahrzeug steuerfrei zu erwerben. In dem Land, in dem die Einfuhr erfolgt, hat der Käufer in der Regel die Einfuhr-Umsatzsteuer und gegebenenfalls weitere Einfuhrabgaben zu entrichten. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • NATO-Truppen in Deutschland stationiert: Fahrzeugverkäufe an im Inland stationierte Streitkräfte eines NATO-Mitgliedsstaates und deren ziviles Gefolge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • NATO-Truppen in einem anderen EU-Land stationiert: Fahrzeugverkäufe an Streitkräfte eines NATO-Mitgliedsstaates und deren ziviles Gefolge, die in einem anderen EU-Land stationiert sind, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • NATO-Hauptquartiere in Deutschland: Fahrzeugverkäufe an NATO-Hauptquartiere in Deutschland und deren Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Umsatzsteuer befreit. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.
  • NATO-Hauptquartiere in einem anderen EU-Land: Fahrzeugverkäufe an NATO-Hauptquartiere in einem anderen EU-Land außer Deutschland und deren Mitglieder sind unter bestimmten Voraussetzungen auch von der Umsatzsteuer befreit. Für mehr Informationen klicken Sie bitte hier.

Nein! Leider sieht das Steuerrecht den Verkäufer in der Pflicht, den Nachweis zu erbringen, dass alle Voraussetzungen für eine steuerfreie Lieferung vorliegen. Ist der Nachweis nicht richtig, nicht vollständig oder nicht zeitnah erbracht, hat das Autohaus die nicht erhobene Umsatzsteuer unter Umständen nachträglich dem Finanzamt abzuführen. Ein weiteres Risiko für das Autohaus besteht darin, dass es an einen Käufer gerät, der die Möglichkeit des steuerfreien Erwerbs nutzt, um einen Umsatzsteuerbetrug zu begehen. Wird in einem solchen Fall nachgewiesen, dass das Autohaus nicht die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns hat walten lassen, um den Steuerbetrug zu erkennen, hat das Autohaus die nicht erhobene Umsatzsteuer nachträglich an das Finanzamt abzuführen.

Bei Fahrzeugverkäufen an NATO-Truppen und NATO-Hauptquartiere kommt erschwerend hinzu, dass weder Literatur noch das Umsatzsteuergesetz (inklusive Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung und Umsatzsteuer-Anwendungserlass) im Detail beschreiben, wie das Autohaus den Nachweis zu erbringen hat, dass die Voraussetzungen einer steuerfreien Lieferung vorliegen. Bei einer Steuerprüfung wird aber dieser Umstand dem Autohaus nicht als Argument für einen unrichtigen oder unvollständigen Nachweis dienen.

Aufgrund dieser Risiken kann das Autohaus entweder wegen fehlender Expertise oder als Ergebnis einer Einzelfallprüfung eine steuerfreie Lieferung ablehnen. Es besteht kein Zwang für das Autohaus, einem berechtigten Käufer eine steuerfreie Lieferung anzubieten.

DIE EXPERTISE VON AUTO EMPIRE

Als einer der größten marken-ungebundenen Autohäuser in Deutschland haben wir uns auf den Verkauf von Jahreswagen und Tageszulassungen spezialisiert. Mit einem Auslandsanteil von circa 40 Prozent verkaufen wir vier von zehn Fahrzeugen in das europäische und nicht-europäische Ausland. Auch NATO-Truppen und ihre Angehörige sowie NATO-Hauptquartiere und ihre Mitglieder gehören zu unseren regelmäßigen Kunden.

Innergemeinschaftliche Lieferungen, der Verkauf von Neuwagen an EU-Verbraucher sowie Ausfuhr-Lieferungen gehören zu unserem täglichen Geschäft. Wenn es um steuerfreie Fahrzeugverkäufe an NATO-Truppen und NATO-Hauptquartiere geht, sind wir wegen der Komplexität dieser Sonderregelungen einer von wenigen Autohäusern in Deutschland, die einen steuerfreien Verkauf anbieten.

Überzeugen auch Sie sich von unserer Expertise! Sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.